Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Peter Raggl: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeant­wortungen,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsge­setz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend Enthebung von Herrn Sebastian Kurz vom Amt des Bundeskanzlers beziehungsweise von Herrn Mag. Alexander Schal­lenberg, LL.M. vom Amt des Bundesministers für europäische und internationale Ange­legenheiten gemäß Art. 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Ernen­nung gemäß Art. 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zum Bundeskanzler beziehungsweise von Herrn Dr. Michael Lin­hart zum Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten mit Ent­schließung des Herrn Bundespräsidenten vom 11. Oktober 2021,

eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Aufent­halt des Bundeskanzlers und eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Weiters und soeben eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundes­kanzleramtes betreffend Aufenthalt der Bundesministerin für EU und Verfassung Karo­line Edtstadler am 21. Oktober 2021 in Brüssel bei gleichzeitiger Beauftragung von Bun­desministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration Susanne Raab mit ihrer Ver­tretung.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020 (III-321 d.B. und 1062 d.B.)

2. Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend

Enthebung von Herrn Sebastian Kurz vom Amt des Bundeskanzlers bzw. von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. vom Amt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz bei gleichzeitiger Ernennung gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz von Herrn Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. zum Bundeskanzler bzw. von Herrn Dr. Mi­chael Linhart zum Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 11. Oktober 2021 (Anlage 1)

3. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitglieds­staat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. am 21. und 22. Oktober 2021 in Brüssel (Anlage 2)

und

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesminis­terin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner am 21. Oktober 2021 in Brüssel (An­lage 3)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung) sowie

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2020 erteilten Weisungen nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-759-BR/2021)

zugewiesen dem Justizausschuss

und

Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-760-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

sowie

Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-761-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

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Präsident Dr. Peter Raggl: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zuge­wiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Entschlie­ßungsanträge, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie

den Entschließungsantrag 309/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Michael Bernard, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der Nova-Erhöhung,

den Entschließungsantrag 310/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Michael Bernard, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend keine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungs­steuer und

den Entschließungsantrag 311/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Attraktivieren des Bundesheeres durch Anpassungen im Gehaltsgesetz

auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Peter Raggl: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beab­sichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 5 bis 8, 9 bis 14 sowie 16 und 17 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Peter Raggl: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundes­rates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dominik Rei­singer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ÖVP/Grüne-Bundesregierung verschlech­tert die finanzielle Lage der Menschen und der Kommunen - Gemeinden sind aber Motor der wirtschaftlichen Erholung nach der Krise und nah bei den Menschen“ an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.