Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen und
eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Herrn Bundeskanzlers in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1) (siehe auch S. 10)
2. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc am 29. Juni 2022 in Spanien, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Frau Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm wahrnehmen wird (Anlage 2)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates sowie Vorhaben der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend NON 388/22 Konferenz zur Zukunft Europas – Bericht über das endgültige Ergebnis
(siehe Tagesordnung) sowie
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
Bericht des Bundesministers für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Tourismus in Österreich 2021 (III-787-BR/2022)
zugewiesen dem Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur
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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weiters eingelangt sind Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Quarantäne von Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. mit seiner Vertretung. – Wir begrüßen den Herrn Bundeskanzler (allgemeine Heiterkeit – Bundesrat Steiner: Wer weiß?), ah, Herrn Bundesminister Magnus Brunner bei uns im Haus. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Das geht so schnell!)
Weiters eingelangt sind Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Quarantäne von Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab bei gleichzeitiger Beauftragung von Frau Bundesministerin für EU und Verfassung Mag.a Karoline Edtstadler mit ihrer Vertretung.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jenes EU-Vorhaben, die beziehungsweise das Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen, der Schriftführer/Schriftführerinnen und der Ordner/Ordnerinnen für das zweite Halbjahr 2022 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 6 und 7, 8 und 9, 11 bis 13 sowie 16 und 17 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Verlangen auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 3715/AB-BR/2022
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass das gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen vorliegt, eine Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 3715/AB-BR/2022 der Anfrage 4006/J-BR/2022 an den Herrn Bundeskanzler durchzuführen.
Im Sinne des § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlege ich die Besprechung der Anfragebeantwortung an den Schluss der Sitzung, nicht jedoch über 16 Uhr hinaus.
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Wir gehen in die Tagesordnung ein.