Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 66

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genutzt, so wird bei der Verrottung im Walde die gleiche Menge an CO2 frei wie bei der Verbrennung.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie daher, die positiven Entwicklungen, die Sie bereits eingeleitet haben, in Richtung Förderung erneuerbarer Energieträger weiter voranzutreiben. Für die Förderung von Alternativenergien stehen im Jahr 1999 insgesamt 300 Millionen Schilling zur Verfügung. Ich würde mir wünschen, daß dieser Betrag im Jahr 2000 aufgestockt werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Müller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.32

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich auf die Ausführungen von Ing. Reichhold und den Antrag der Freiheitlichen betreffend die Dotierung der Förderungsmittel für die Abwasserversorgung in Kärnten eingehen.

Die derzeitige Gesetzeslage sieht für Gemeinden mit 2 000 bis 15 000 Einwohnern für die richtlinienkonforme Entsorgung der Abwässer eine Frist bis 31. Dezember 2000 vor. Laut dem Wasserrechtsgesetz kann diese Frist vom Landeshauptmann auf Basis des Abwasserrahmenkonzeptes um maximal fünf Jahre, also bis zum 31. Dezember 2005, verlängert werden.

Den großen Problembereich stellen im Bundesland Kärnten aber die Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohnern dar, für welche die derzeitige Gesetzeslage eine Frist bis 1998 vorsieht, die ebenfalls um maximal fünf Jahre verlängerbar ist, also bis 31. Dezember 2003. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum das innerstaatliche Recht für die kleinen Gemeinden, also bis 2 000 Einwohner, eine um zwei Jahre kürzere Frist vorsieht als das EU-Recht für Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnern.

Die Untätigkeit vieler betroffener Gemeinden ist darin begründet, daß aufgrund des Prioritätenkataloges des Landes, der auf die finanziellen Möglichkeiten von Bund und Land abgestimmt wurde, Fristen bis zum Jahr 2015 vorgegeben sind. Bedauerlich ist, daß dieser Prioritätenkatalog nicht mit dem Wasserrechtsgesetz konform geht.

Das jährliche Bauvolumen im Bereich der Abwasserwirtschaft beträgt in Kärnten in etwa 1 Milliarde Schilling; davon sind 500 Millionen Bundesmittel. Die Realisierung aller ausstehenden Projekte wird noch mindestens 15 Milliarden Schilling erfordern. Daher ist es meiner Meinung nach organisatorisch, aber auch finanziell nicht möglich, das öffentliche Kanalnetz in Kärnten bis zum Jahr 2003 fertigzustellen. Dieser Termin wird bei der derzeitigen Dotierung um zirka zehn Jahre überschritten werden.

Herr Kollege Reichhold – er ist nicht im Saal –, man kann es sich nicht so einfach machen und die Schuld allein dem Bund zuschieben. Wer ist denn in Kärnten für das Umweltressort und daher auch für diese Versäumnisse zuständig? – Es ist dies die freiheitliche Landesrätin Dr. Sickl.

Ich vermisse von der freiheitlichen Landesrätin, daß sie sich um zusätzliche Finanzmittel kümmert. Ich vermisse von der freiheitlichen Landesrätin in Kärnten, daß sie sich im Wissen um die Probleme um eine Fristverlängerung im Wasserrecht bemüht. Ich vermisse von der freiheitlichen Landesrätin aber auch, daß sie die Bevölkerung entsprechend aufklärt.

Ein praktisches Beispiel dazu: Mit 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist außerhalb des Kanalpflichtbereichs, die baurechtlich per Gesetz genehmigten Anlagen in biologische Anlagen umzurüsten. Auch in diesem Bereich ist die freiheitliche Landesrätin säumig.

Daher fordere auch ich auf, die Fristen zu verlängern – ich weiß, daß für das Wasserrechtsgesetz Bundesminister Molterer zuständig ist –, aber auch die finanziellen Mittel entsprechend dem Prioritätenkatalog sicherzustellen.


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