Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 144

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stalt der Angestellten mit der ärztlichen Begutachtung im Verfahren betreffend Dienstunfähigkeit mußte aufgrund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs mit Juli 1997 eingestellt werden.

Jener Zustand, den wir vorher zu beseitigen glaubten, nämlich unterschiedliche Begutachtungspraxis etwa bei Beamten durch Begutachtung durch Amtsärzte, wurde dadurch wiederhergestellt. Das hatte neuerlich einen unterschiedlichen Standard beim Zugang zur Dienstunfähigkeitspension zur Folge. Mit der Schaffung einer zentralen ärztlichen Begutachtungsstelle beim Bundespensionsamt soll ein einheitlicher Gutachtenstandard erreicht werden. Künftig wird ein Chefarzt mit sachverständigen Ärzten, die eine spezielle Schulung auch im berufskundlichen Bereich haben, eine einheitliche Begutachtung durchführen.

Sind in bestimmten Fällen zusätzliche Facharztgutachten erforderlich, ist durchaus daran gedacht, auch Fachärzte der verschiedenen Regionen, je nachdem, woher der Beamte oder die Beamtin kommt, mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Dieses wird, wie gesagt, wiederum an dieses Bundespensionsamt zur Vorlage an den Chefarzt geschickt, der dann darüber befinden wird.

Ich halte diesen Weg für sehr gut, da einerseits auch dezentrale Gutachten angefertigt werden können, es aber andererseits eine Stelle gibt, die für alle Bundesbedienstete einen einheitlichen Zugang zur Erlangung der Dienstunfähigkeitspension schaffen kann. – Das wäre der erste wesentliche Punkt!

Ein weiterer meiner Ansicht nach sehr wichtiger Punkt ist auch die Änderung der Reisegebührenverordnung in § 39, durch den die Verwaltung insofern vereinfacht wird, als Gendarmeriebeamte, die Exekutivdienst versehen und überwiegend im Außendienst tätig sind, in Zukunft nicht mehr Einzelabrechnungen zu stellen haben, sondern alles in Form von Pauschalvergütung monatlich abgegolten bekommen.

Das ist durchaus sinnvoll, denn es bringt Verwaltungsvereinfachung sowohl für den Dienstgeber Bund als auch für die Beamten im Exekutivdienst. Aus Zeitgründen und aus Zeitdisziplin möchte ich meine Rede schließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Hans Helmut Moser: 5 Minuten, Herr Präsident!)

18.07

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Herr Präsident! Einen Minister oder Staatssekretär auf der Regierungsbank kann man ja nicht begrüßen. Ich bedauere es, daß weder der Finanzminister noch der Herr Staatssekretär diese Debatte ernst nehmen und anwesend sind. Ich darf daher den Herrn Präsidenten bitten, die Sitzung zu unterbrechen, bis der Herr Staatssekretär oder der Herr Minister anwesend ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Ich habe eine Information bekommen, daß Herr Minister Edlinger in einer Minute kommen wird. Ich bitte um Verständnis. Setzen Sie bitte fort!

Abgeordneter Hans Helmut Moser (fortsetzend): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute sechs Tagesordnungspunkte beziehungsweise sechs Berichte des Finanzausschusses in einem, die bedauerlicherweise in überhaupt keinem Zusammenhang stehen. Es hätte daher Sinn gemacht, die Debatte getrennt vorzunehmen.

In dieser Debatte wird über das Beamten-Dienstrecht diskutiert, dann über verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen, es geht weiters um die dienstrechtliche Einstufung der Fachhochschulabsolventen und um das Börsegesetz. Ich halte eine derartige Zusammenstellung der Berichte nicht für sinnvoll und schlage vor, das nächste Mal bei der Festlegung der Tagesordnung etwas genauer vorzugehen beziehungsweise die Zusammenstellung so zu gestalten, daß wir vielleicht zu einem Thema eine schwerpunktmäßige Debatte führen können.


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