Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 69

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Frau Kollegin Fekter! Ich möchte auch die Bestimmung des § 209 anziehen, die wir bereits seit längerem diskutieren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. )  Herr Kollege Graf, ich weiß nicht, ob Sie es verstehen oder nicht, aber ich glaube, daß die anderen Themenkomplexe hier wirklich ausreichend diskutiert worden sind.

Es gilt natürlich, über den § 209 wirklich sachlich zu diskutieren, und ich darf folgendes in Erinnerung rufen: Es hat bereits vor einigen Jahren eine Veranstaltung im Rahmen des Justizausschusses gegeben, zu der Fachleute eingeladen worden sind, die sich sachlich mit dieser Prägetheorie auseinandersetzen sollten, an der das aufgehängt wird, was letztlich menschenrechtswidrig ist – wie das im gesamteuropäischen Kontext bereits mehrfach festgestellt worden ist. Meine Damen und Herren! Ich lade ein, das sachlich zu diskutieren und zu versuchen, sich diesem Punkt, der meines Erachtens unerträglich ist – meine Fraktion wird heute dementsprechend reagieren –, wirklich sachlich zu nähern. (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. )

Diese Prägetheorie, die meines Erachtens der einzige wirkliche Argumentationspunkt in der Vergangenheit war, ist eindeutig widerlegt worden. Es gibt Sachverständige, wie etwa Professor Friedrich, dem man sicherlich nicht unterstellen kann, daß er ein Linker wäre, sondern der ein den bürgerlichen Werten, wie Sie hier argumentieren, durchaus verbundener Mensch ist, der sagt: Die Prägetheorie entspricht nicht den Tatsachen.

Daher fällt eigentlich der gesamte sachliche Argumentationspunkt weg. Was bleibt, ist der emotionale, Frau Kollegin. (Abg. Dr. Fekter: Das Schutzargument fällt aber nicht weg!) Nein, Frau Kollegin! Das Schutzargument geht genau in diese Richtung! (Abg. Dr. Fekter: Nein, ist ja nicht wahr!) Das Schutzargument geht in die Richtung, daß man Jugendliche durch derartige Kontakte prägt, daß man sie mehr oder weniger einer Gewalt aussetzt – was aber nicht der Fall ist.

Und ich darf bitte auch noch einmal sagen – weil auch das heute mehrfach hier erwähnt worden ist –: Überall dort, wo Gewalt angewendet wird, gibt es Bestimmungen, die diese Gewalt verhindern. Wir haben also weder in § 206 noch in § 207 Gewalt – das ist freiwillig, bitte! –, und wir haben auch bei § 209 keine Gewalt.

Wir haben auch keine Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses, wie wir es in einem Fall gehabt haben, den Kollege Stadler im Rahmen der Diskussion hier mehrfach in einer mir unerklärlichen Art und Weise verteidigt hat. Daß er sich damals, als schon das ganze Land gewußt hat, was los ist, hergestellt und gesagt hat: Lassen Sie die Hände von diesem armen alten Mann!, um heute von diesem Pult aus genau das Gegenteil zu behaupten, das, meine Damen und Herren, ist bezeichnend für Ihren Klubobmann – in spe, sage ich jetzt einmal, oder wie auch immer –, aber nicht, bitte, für diese gesamte Diskussion. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

Daher, glaube ich, sollte diese Diskussion nicht zu Ende sein, sondern sie soll weiterhin geführt werden. Ich bedauere es namens meiner Fraktion zutiefst, daß da ein Übereinkommen in der Koalition nicht möglich war, aber Sie werden verstehen, daß es uns sicherlich nicht möglich ist, unsere Denkweise gegenüber der letzten Abstimmung zu ändern.

Ich appelliere aber wirklich an Sie, im Rahmen einer weiteren sachlichen Diskussion, wie wir sie zu führen gewohnt sind, Ihren Standpunkt zu überdenken. Wir haben mit dem § 72 StGB einen kleinen Schritt, würde ich sagen, in die richtige Richtung gesetzt, und es gilt nun, auch den § 209 im Herbst dieses Jahres weiterzudiskutieren, damit dieser Fleck endlich wegkommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

19.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 12 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.32

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar ve#er, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!


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