Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 147

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Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Abschließend erstatte ich Bericht über den Antrag 225/A der Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen geändert wird.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 20. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke beiden Berichterstatterinnen für ihre Ausführungen.

Als erster Redner zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.28

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu Beginn der Sitzung des Wissenschaftsausschusses war ein etwas eigenartiges Szenario festzustellen, nämlich deshalb, weil eine provisorische Tagesordnung mit dem Vermerk "Änderung vorbehalten" vorgelegen ist, die keinen einzigen Gesetzesantrag des Wissenschaftsministeriums zum Gegenstand hatte. Es waren lediglich die bereits referierten Anträge auf Kenntnisnahme von Berichten – des Berichtes des Universitätenkuratoriums und ähnlicher – auf der Tagesordnung. Tatsächlich hatten wir einen Entschließungsantrag, auf den dann noch näher einzugehen sein wird, rechtzeitig eingebracht. Als die Regierungsparteien keine Reaktion auf diesen Entschließungsantrag zeigten, obwohl er inhaltlich ihrer Intention entsprochen hat, haben wir noch mit einem Initiativantrag aufgewartet, der die näheren Bestimmungen in gesetzeskonformer Weise hier festhält. Tatsächlich war vorgesehen, daß dieser Initiativantrag noch Gegenstand der Tagesordnung wird.

Nun sahen sich die Regierungsparteien der Situation gegenüber, daß sie aus sachlichen Gründen eigentlich gezwungen waren, sowohl dem Entschließungsantrag als auch dem Initiativantrag zuzustimmen. Aus diesem Grund haben dann hektische Beratungen zwischen Abgeordneten der Regierungsparteien stattgefunden, die zunächst einmal zu einem verzögerten Beginn der Sitzung des Ausschusses geführt haben, die dann tatsächlich erst mit einer erheblichen Verzögerung begonnen werden konnte. Während der Sitzung ist dann – unter Berufung auf § 27 der Geschäftsordnung – doch noch ein Gesetzesantrag der Regierungsparteien eingebracht worden, der sich teilweise mit unserem Antrag deckt, teilweise inhaltlich weitergehend oder einschränkend ist, weil man es ganz einfach, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nicht verwinden konnte, daß die Freiheitlichen hier tätig geworden sind – zunächst mit einem Entschließungsantrag und dann mit einem Initiativantrag. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Das zum formalen Ablauf.

Inhaltlich sah der von uns eingebrachte Entschließungsantrag, der Gegenstand der Tagesordnung war, ein Ersuchen an den Bundesminister im Hinblick auf die Ausübung der Vollziehung vor, und zwar dergestalt, daß die bestehende Ungleichbehandlung der Studierenden an den


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