Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 163

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluß der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz samt Anlagen in 411 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mit Stimmenmehrheit angenommen .

13. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (414 der Beilagen): Chemikaliengesetz 1996 – ChemG 1996 (439 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Aumayr vor. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

19.32

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Bei dem Chemikaliengesetz, das wir heute beschließen, handelt es sich wieder einmal um ein eindeutiges EU-Anpassungsgesetz. Der Beitritt Österreichs zur EU erfordert die totale Anpassung des österreichischen Chemikalienrechts an die einschlägigen Rechtsakte der EU.

Positiv ist zu vermerken, daß das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz bisher ein eigenes Bundesgesetz gewesen ist und jetzt Eingang in das Chemikaliengesetz gefunden hat.

Der Hauptgrund, warum wir Freiheitlichen dieses Gesetz ablehnen, ist, daß die Versprechungen der Bundesregierung und auch die Versprechungen des Bundesministers für Umweltschutz, wonach die höheren österreichischen Standards vier Jahre erhalten bleiben können und erst danach neu darüber verhandelt wird, mit diesem Gesetz ganz eindeutig gebrochen werden. Dies erfolgt durch den § 28, in dem es heißt, daß die höheren österreichischen Standards gegenüber der EU zwar erhalten bleiben, aber bei genau einem Punkt, und zwar beim Werbeverbot für Chemikalien, "bis zur Adaptierung einer eigenen Zubereitungslinie in ihrer Anwendbarkeit suspendiert werden". – Das ist ein besonders feiner Ausdruck, wie man ein strengeres österreichisches Umweltgesetz zwar außer Kraft setzt, es aber nicht sagt. Man sagt nicht, wir schaffen es ab oder es entfällt, sondern man sagt einfach, es wird "suspendiert".

Ich muß sagen, da sind eindeutig Versprechen gebrochen worden. Mich hat auch die Auskunft des Bundesministers für Umwelt auf meine diesbezügliche Anfrage im Ausschuß nicht beruhigt. Er sagte, daß es sich dabei um "totes Recht" handle. – Wenn es sich dabei aber um totes Recht handelt, dann frage ich mich: Warum ist es nicht schon längst außer Kraft gesetzt worden?

Herr Kollege Kopf! Das stimmt ganz einfach nicht! Der Grund für die Aufhebung des Werbeverbotes ist ein ganz anderer. In der Begründung dazu steht: Die Printmedien und TV-Programme seien international und vor allem mit Deutschland sehr stark vernetzt, und in Deutschland gebe es dieses Werbeverbot für Chemikalien nicht. Damit man nun die Zuseher, die Konsumenten nicht dadurch verwirrt, daß etwa Österreicher einen in Deutschland gedrehten Film oder Werbespot im deutschen Werbefernsehen sehen, um also die Konsumenten nicht dadurch zu verunsichern, suspendiert man das Gesetz. – Eine noch scheinheiligere Ausrede kann ich mir in diesem Zusammenhang nicht vorstellen!

Herr Kollege Kopf! Ich möchte noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Sie haben ja im Umweltausschuß einen wirklich legendären Entschließungsantrag eingebracht, in dem Sie und Herr Keppelmüller den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie aufgefordert haben, weiterhin aktiv die Absicherung der höheren österreichischen Standards nach Ablauf der Übergangsfristen, die aus dem Beitrittsvertrag hervorgehen, voranzutreiben. – Herr Kollege Kopf! Sie halten doch bereits jetzt die Vierjahresfrist nicht ein! Wie wollen Sie uns denn


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