Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 161

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ohne Ausnahme meine, auch Sie hier im Zwischengang der ÖVP, wenn Sie bitte etwas weiter hinten Platz nehmen. – Danke.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht Zu III-13 der Beilagen zur Kenntnis nehmen zu wollen.

Ich bitte die Damen und Herren um ein Zeichen der Zustimmung, so sie diese erteilen. – Dies ist die Mehrheit . Der Antrag ist damit angenommen .

Das Abstimmungsverfahren ist beendet.

7. Punkt

Erste Lesung des Antrages 371/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz – TSchG)

8. Punkt

Erste Lesung des Antrages 372/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz zur Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin beider Anträge. Es ist dies Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.56

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 150 Jahren wird von Tierschützern die Bundeskompetenz im Tierschutz eingefordert. Viele Vorstöße in diese Richtung wurden auch von politischen Parteien in den letzten Jahren vorgenommen. Letztlich hat auch das Tierschutz-Volksbegehren der Forderung nach Bundeskompetenz mit 460 000 Unterschriften Nachdruck verliehen.

Unsere Fraktion ist sich der Problematik des Tierschutzes in Österreich und in Europa voll bewußt. Wir wissen, daß Handlungsbedarf besteht, und wir haben deshalb die beiden Anträge eingebracht. Lassen Sie mich Fakten für die Bundeskompetenz und das Bundestierschutzgesetz aufzählen:

Punkt 1: Die BSE-Krise beziehungsweise deren Verhütung verlangen, die fatalen Haltungs- und Fütterungsgewohnheiten bei den Nutztieren auch international zu überdenken und neue, bereits erprobte Wege, die erfolgreich sind, zu gehen. Denken wir nur an die Biobauern.

Punkt 2: Es sind Schutzbedingungen für alle Tiere zu schaffen. (Beifall der Abg. Dr. Petrovic .) Es kann und darf nicht sein, daß Heim-, Zoo-, Zirkus-, Wild- und Sporttieren kein Schutz gewährt wird.

Punkt 3: Zurzeit gibt es neun verschiedene Landesgesetze. Jedes Land regelt den Tierschutz für sich. Die Folge davon: unterschiedliche Bedingungen und Strafen bei Übertretungen, weiters Wettbewerbsverzerrungen für die Tierhalter beziehungsweise -züchter bereits innerhalb von Österreich.

Punkt 4: Wir haben die Verpflichtung, EU-Rechtssetzungsakte in Österreich umzusetzen, wenn wir nicht eine Klage riskieren wollen.


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