Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 170

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19.09

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Im Schiffahrtsgesetz (564 der Beilagen) ist im 3. Hauptstück unter § 16 folgendes normiert: Durch Verordnung sind der Verkehr und der Betrieb von Fahrzeugen und Schwimmkörpern zu regeln, und zwar für den Fall, daß die Flüssigkeit des Verkehrs der gewerbsmäßigen Schiffahrt dies erfordert. Ein weiterer Grund ist die Durchführung von Regulierungsarbeiten oder von wasserrechtlich bewilligten beziehungsweise wasserwirtschaftlich erforderlichen Arbeiten. Als weiterer Grund wird der Einsatz von Organen der Schiffahrtspolizei und der Sicherheitsbehörden zur Erfüllung der ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben erwähnt.

Ich kann nun einen konkreten Fall anführen: Im Bereich der Mauthausener Brücke gibt es eine ganz gefährliche Engstelle der Donau, wo drei oder vier Fahrtrinnen vorgesehen sind, bei Niederwasser ist aber nur eine – und die mit besonderer Gefahr – befahrbar. Es ist etwa fünf Jahre her, daß zirka 40 Millionen Schilling für Baumaßnahmen ausgegeben wurden, die mehr oder weniger ohne Wirkung geblieben sind. Herr Bundesminister! Da hat die Bürokratie wieder zugeschlagen, denn aufgrund des Kompetenzdschungels sind Ihr Ministerium – ich weiß, das war vor Ihrer Zeit – und das Wirtschaftsministerium anscheinend nicht in der Lage, schnell und effektiv zu koordinieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Sicherheit ist in diesem vielbefahrenen Nadelöhr stark gefährdet: Brückenpfeiler fordern zu Slalomkursen auf, und die Schiffskapitäne müssen wahre Kunststücke vollbringen. Wenn man bedenkt, daß der Gütertransport in den letzten Jahren um das Dreifache gestiegen ist und somit auch die gefährlichen Gütertransporte enorm zugenommen haben, daß vom Gesetzgeber eine Fahrrinnenbreite von 150 Metern vorgeschrieben ist, aber in Wirklichkeit nur 70 Meter erreicht werden, dann muß man sagen: Es ist Gefahr im Verzug.

Die Schiffahrtspolizei macht immer wieder darauf aufmerksam, daß es ein wahrer Glücksfall ist, daß es in diesem Bereich noch zu keinen größeren Unfällen mit Schäden an Menschen und Umwelt gekommen ist. Die Schiffahrtspolizei weist immer wieder darauf hin, daß die Sicherheit in keinster Weise gegeben ist, daß das erhöhte Risiko im Schiffsverkehr in diesem Bereich eben nicht beseitigt wurde und daß der Transport von gefährlichen Gütern enorm zunimmt.

Herr Bundesminister! Sie sind – da ja auch der Ennser Hafen ausgebaut wurde und sich dieser Bereich nun wirklich zu einem Schiffahrtsverkehrsknoten entwickelt – in Zusammenarbeit mit der Schiffahrtspolizei, aber auch mit dem Wirtschaftsministerium wirklich gefordert, raschest Abhilfe zu schaffen.

Ein Anliegen, Herr Bundesminister, bei dem ich Sie um die Änderung der Wasserstraßenverkehrsordnung ersuche – als sehr motiviertem Mühlviertler Abgeordneten ist es mir wichtig, daß der Fremdenverkehr im Mühlviertel weiter ausgebaut wird –, betrifft das Zillenfahren auf der Donau. Dies ist ein ganz besonderes Anliegen der Gastronomie und der Kulturvereine an der Donau, aber auch der Feuerwehr, die ihre Übungen verstärkt auf der Donau durchführt – speziell im Bereich Grein und Mauthausen.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie, daß Sie, da das Gesetz komplett neu gestaltet worden ist, dem Sport und dem Zillenfahren auf der Donau im Verordnungsweg keinen Stein in den Weg legen und daß Sie besonders das Zillenfahren in Zukunft erleichtern, denn die Zillenfahrt auf der Donau hat eine lange Tradition. Ich ersuche Sie, dabei unterstützend zu wirken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. Sie wünschen eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

19.15

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Liberalen werden dem Bericht des Verkehrsausschusses betreffend die Verlängerung des Kooperationsübereinkommens über den Treuhandfonds ihre Zustimmung geben. Den Änderungen zum Übereinkommen über internationale Beförderungen


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