Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 55

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ein wichtiges Standbein, nämlich den Bereich der Saatgutvermehrung und des Saatguthandels, erhalten, daß die Artenvielfalt erhalten bleibt und daß die Reduzierung von gefährlichen Lebensmitteln weiter vorangetrieben werden kann. Diese Lösungen werden wir anstreben und nicht das, was die Regierung heute kleinmütig und äußerst bescheiden vorantreibt! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

11.54

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute zwei wichtige Rechtsmaterien, die die Landwirtschaft in zwei relevanten Fragen, nämlich in der Frage "Saatgut" und in der Frage "Pflanzenschutzmittel" betrifft.

Es ist richtig, daß beide Gesetzesmaterien für die Entwicklung und für die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Es ist für mich klar, daß die österreichische Landwirtschaft – die Bäuerinnen und die Bauern – die grundsätzliche Strategie, die Österreich in der Agrarpolitik anwendet, offensiv mitträgt, nämlich daß wir die Frage der ökologischen Orientierung ernst nehmen, und daß wir in der österreichischen Landwirtschaft nicht alles, was machbar ist, machen wollen (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Achs ), weil nicht alles Machbare gut ist.

Meine Damen und Herren! Es ist aber genau so klar – und vor dieser Debatte können und dürfen wir uns nicht drücken –, daß die österreichische Landwirtschaft, die österreichischen Bauern diesen Weg nur dann gehen können, wenn auch die wirtschaftliche Grundlage stimmt, weil eine ökologische Orientierung allein, ohne wirtschaftliche Lebensfähigkeit der österreichischen Landwirtschaft, keine dauerhafte Orientierung wäre. Nur dann, wenn die wirtschaftliche Orientierung stimmt, kann die ökologische Zielsetzung verwirklicht werden. Und genau diesem Zwecke dienen diese beiden Gesetzesmaterien.

Das Pflanzenschutzmittelgesetz ist eine Weiterentwicklung des jetzt geltenden Pflanzenschutzmittelgesetzes und hat zum Ziel, in einem fünfjährigen Zeitraum neuerlich eine Senkung des Einsatzes der Pflanzenschutzmittel herbeizuführen – und nicht, wie hier behauptet wurde, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auszuweiten.

Meine Damen und Herren! Es ist offensichtlich in Vergessenheit geraten, daß die österreichischen Bauern zwischen 1991 und 1994 bereits um 20 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt haben, und das auf einem Niveau, das international ohnehin bereits sehr tief ist. Und ich sage: Gott sei Dank!

Das Ziel ist, auch in Zukunft mit weniger Pflanzenschutzmitteln auszukommen. Aber es ist gleichzeitig das Ziel, Pflanzenschutzmittel – weil bessere auf dem Markt sind, weil moderne und ökologisch verträglichere Produkte entwickelt werden – rascher zuzulassen. Und es ist das Ziel, die besseren Pflanzenschutzmittel zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Das heißt: weniger Produkte, bessere Produkte, aber diese zu wettbewerbsfähigen Bedingungen. Das ist das Ziel des Pflanzenschutzmittelgesetzes, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Achs und Leikam. )

Ich mache auch darauf aufmerksam, daß dieses Pflanzenschutzmittelgesetz in weiten Passagen auch mit den NGOs besprochen wurde. Es ist auf Anregung der NGOs die Zielsetzung dieses Pflanzenschutzmittelgesetzes erweitert worden, ebenso ist die Frage der Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln besprochen worden.

Es gibt einen Punkt, bei dem wir unterschiedlicher Auffassung sind, nämlich in der Frage der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die nach wie vor ein Verfahren benötigen und die aus Ländern kommen, in denen vergleichbare Bedingungen herrschen und mit denen ein Verwaltungsübereinkommen besteht. Dieses Verwaltungsübereinkommen besteht derzeit mit einem


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