Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 53

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des Abg. Dr. Haselsteiner –: Sie sind von einer Arroganz, das ist unwahrscheinlich! So können Sie in Ihrem Betrieb reden! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Ferner hat Frau Schmidt, die sich Ihr Gehalt selbst auf mehr als 170 000 S pro Monat angehoben hat, behauptet, es würden die Abfertigungen abgeschafft. (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Wahr ist vielmehr, daß im Art. 7 § 49j die Fortzahlung der Bezüge für Politiker geregelt ist, und zwar für einen Zeitraum von sechs bis zu zwölf Monaten! – Frau Schmidt, das haben Sie selbst verhandelt.

Es heißt nicht mehr "Abfertigung", es heißt jetzt beschönigend "Fortzahlung der Bezüge"; etwas, was der Normalbürger, wenn er gekündigt wird, nicht erhält. Das ist ein Privileg, das sich nur die politische Kaste gesichert hat. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

11.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, daß diese Debatte im Fernsehen live übertragen wird. Das Bild, das sich hier bietet, bekommt der Souverän heute direkt ins Haus geliefert. Erinnern Sie sich bitte daran!

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.30

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bezügeregelung, die wir heute beschließen werden, wird eine umfassende, durchgreifende Reform sein, die dem bisherigen System ein Ende bereitet und anstelle eines Flickwerks ein geschlossenes, logisches, nachvollziehbares, transparentes Bezügewesen in Österreich einleitet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist dies die umfangreichste Regelung für Politikereinkommen in Bund, Ländern, Gemeinden und Kammern, und ich kenne kein anderes Land in Europa, das auf diese Weise dem Bürger einen verständlichen Überblick darüber gibt, was die Politiker verdienen. Ich halte das für richtig.

Der grundlegende Neuerungscharakter dieses Werkes wird dadurch klar, daß wir – wahrscheinlich dem Empfinden der Bevölkerung in manchem sogar vorauseilend – umfangreiche Offenlegungspflichten festlegen. Dies auch gegen den Widerstand unserer gefühlsmäßigen Regungen, denn das Einkommen ist privat. Wir glauben aber dennoch, daß das öffentliche Interesse es rechtfertigt, daß die Menschen in unserem Lande wissen, was die Politiker tun und wieviel sie dafür bezahlt bekommen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Hans Helmut Moser. )

Wenn wir heute dieses frühere Flickwerk durch ein geschlossenes System ersetzen, so haben wir im Kopf, daß die alte Bezügeregelung eines der am meisten novellierten, veränderten und dadurch unverständlich gewordenen Gesetze war, wo die Fachleute in diesem Haus zu jedem Absatz und zu jeder Regelung einen Namen gewußt haben: Das eine ist notwendig geworden, weil hier eine Ungerechtigkeit bestand, das andere ist notwendig geworden, weil Leute ungerechtfertigt Doppeleinkommen hatten, und so weiter. Jeder Absatz hatte einen Namen.

Ich bin froh darüber, daß wir jetzt ein System entwickelt haben, in dem die Absätze keine Namen haben, sondern wo wir vor die Bevölkerung treten und sagen: Was es wiegt, das hat’s! Wir arbeiten für die Republik, wir erhalten ein anständiges Einkommen – ein hohes Einkommen, möchte ich dazusagen –, aber wir legen es offen, und die Bevölkerung kann und soll uns danach beurteilen. Und das ist richtig. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Hans Helmut Moser. )

Die letzte Bezügereform wurde vor zirka 15 Jahren nahezu einstimmig verabschiedet. Ein einziger von 183 Abgeordneten hat dagegen gestimmt. Die Freiheitlichen haben mit Ausnahme dieses einen Abgeordneten voll mitgestimmt. (Abg. Dr. Haider: Wer war denn das?)  – Herr Abgeordneter Gugerbauer, der erst ausscheiden durfte, als er zehn Jahre hier im Haus war,


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