Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 95

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz (453/A) in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt abgeändert und lautet:

1. In Artikel 7 Z 6 entfallen die §§ 49f und 49g.

2. In Artikel 7 Z 6 wird § 49h zu § 49f und Absatz 1 wie folgt abgeändert und lautet:

"§ 49f (1) Auf Personen

1. die am 30 Juni 1997 eine im Bundesbezügegesetz angeführte Funktion bekleiden und mit Ablauf des 30. Juni 1997 eine geringere als im § 49e Abs. 1 Z 1 oder 2 genannte ruhebezugsfähige Gesamtzeit oder ruhebezugsfähige Funktionsdauer aufweisen,

2. die vor Ablauf des 30. Juni 1997 aus einer in diesem Bundesgesetz angeführten Funktion ohne Anspruch auf Ruhebezug nach diesem Bundesgesetz ausgeschieden sind und am 30. Juni 1997 keine solche Funktion bekleiden, aber nach dem 30. Juni 1997 erneut mit einer Funktion nach dem Bundesbezügegesetz betraut werden,

3. die erst nach dem 30. Juni 1997 erstmals mit einer im Bundesbezügegesetz angeführten Funktion betraut werden,

ist – soweit nicht § 49g ausdrücklich anders anordnet – anstelle dieses Bundesgesetzes das Bundesbezügegesetz anzuwenden."

3. Im neuen Artikel 7 Z 6 § 49f Abs. 3 werden die Z 1 und 2 durch folgenden Text ersetzt:

"Der Bund hat für Personen nach § 49f Z 1 und 2 ..."

4. Die übrigen Paragraphenbezeichnungen ändern sich entsprechend.

*****

Der Antrag, den ich Ihnen jetzt vorgebracht habe und der in juristischer Sprache wenig anschaulich ist, enthält eigentlich nur ein Anliegen: daß die Übergangsregelungen für die Optionsmöglichkeit zwischen Pensionskassensystem und Weiterbestand des alten Politikerpensionssystems für alle diese Personen nicht gelten sollen. Wir halten es für die ehrlichere Lösung, daß es diese Optionsmöglichkeit nicht gibt, sondern daß vom Stichtag an alle Personen, die nicht berechtigt sind, Politikerpensionen zu beziehen, nach dem neuen System eingestuft werden. (Abg. Mag. Schweitzer: Redezeit!)

Herr Abgeordneter! Sie haben das vielleicht übersehen, aber es gibt auch freiwillige Redezeiten. Das erlaubt die Geschäftsordnung. (Beifall bei den Grünen.)

14.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die drei eben verlesenen Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die heutige Debatte über das Bezügebegrenzungsgesetz wird weit über die Frage der Politikereinkommen hinaus Bedeutung für unser Land haben. Wenn man die Beiträge anhört, dann kann man rasch erkennen, wer an einer Lösung interessiert ist und wer hier nur Sprüche klopfen möchte. Denn je lauter die Wortmeldung war, desto weniger war "drinnen", desto mehr haben Sie von den Freiheitlichen versucht, sich an Themen vorbeizuschwindeln, die Sie selbst nicht


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