Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 18

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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich und eröffne die 83. Sitzung des Nationalrates.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Haider, Dr. Preisinger, Dr. Mock, Kröll, Dr. Schwimmer und Dr. Grollitsch.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Bundeskanzleramt hat über eine Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung eines Regierungsmitgliedes Mitteilung gemacht: Bundesminister Dr. Caspar Einem wird durch Herrn Bundesminister Rudolf Edlinger vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.01 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Finanzen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir haben heute Fragen an den Herrn Finanzminister und im Anschluß daran zwei Fragen an den Herrn Wirtschaftsminister zu behandeln.

Die 1. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Van der Bellen. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Jüngst wurden in der Oesterreichischen Nationalbank mehrere Direktorenposten neu besetzt. Meine Frage:

150/M

Sind Sie der Meinung, daß bei der jüngsten Bestellung von neuen Direktoren der Oesterreichischen Nationalbank die Vereinbarungen über die Einhaltung des Proporzes zwischen SPÖ und ÖVP peinlichst genau eingehalten wurden?

(Ruf: Eine gute Frage! – Heiterkeit.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die von Ihnen angesprochene Vereinbarung ist mir nicht bekannt. (Abg. Dr. Höchtl: Oje!) Sie ist auch im Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. (Abg. Mag. Peter: Ist alles nicht wahr!) Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage obliegt die Bestellung der Direktoren der Oesterreichischen Nationalbank, wie Sie wissen, ausschließlich dem Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank, der die Aufgabe hat, mit großer Umsicht und Objektivität das bestmögliche Direktorium zu bestellen. Dies ist auch am 26. Juni 1996 geschehen. Die Bestellung der Direktoren erfolgte einstimmig. Ich glaube – ich darf mir gestatten, das anzumerken –, daß auch die neuen Direktoren einen Vertrauensvorschuß verdienen, weil sie hervorragend qualifizierte Persönlichkeiten sind. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)


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