Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 13

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genem Lauf, die nicht zu verbotenen Waffen, Kriegsmaterial oder halbautomatischen Waffen zählen.

Gemäß § 30 des Waffengesetzes ist der Erwerb einer meldepflichtigen Schußwaffe vom Erwerber bei einem Waffenhändler zu melden. Über diese Meldung erhält man eine Bestätigung, die sorgfältig von demjenigen, der die Waffe erworben hat, aufzubewahren ist.

Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Waffengesetzes bereits im Besitz einer oder mehrerer meldepflichtiger Schußwaffen waren, haben bis zum 30. Juni 1998 Zeit, eine diese Waffen betreffende Meldung zu erstatten.

Da das Waffengesetz erst knapp drei Monate in Kraft ist, kann ich leider kaum über Erfahrungswerte berichten. Einen wirklich seriöser Bericht über die Meldepflicht werde ich wahrscheinlich nach einem Dreivierteljahr bis einem Jahr erstatten können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Herr Minister! Ihr Parteikollege und Sicherheitssprecher Toni Leikam hat über die Medien die Einführung einer Waffensteuer vorgeschlagen. Sie wissen, daß sich die ÖVP gegen eine Waffensteuer ausspricht, weil damit wiederum eine neuerliche Belastung auf den Bürger zukommen würde und auch Schützen, Sportschützen und Jäger davon betroffen wären. Dadurch würde auch der illegale Waffenbesitz gefördert.

Ich frage Sie daher: Werden Sie den Vorschlag Ihres Sicherheitssprechers Toni Leikam unterstützen, daß in Österreich eine Waffensteuer eingeführt wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Ich habe eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie das Waffengesetz nochmals reformiert und novelliert werden kann. Diese Vorschläge werde ich in den nächsten Tagen den im Nationalrat vertretenen Parteien sowie dem Innenausschuß zuleiten, mit der Bitte, daß darüber im Innenausschuß diskutiert wird. Die Vorstellung der Einführung einer Waffensteuer ist in meinem Entwurf nicht beinhaltet.

Ich möchte aber darauf hinweisen, daß der Vorschlag des Herrn Abgeordneten Leikam in bezug auf manche Bereichen sehr überlegenswert ist, vor allem auch deswegen, weil das Geld, das damit hereinkommen soll – nach seiner Schätzung an die 90 Millionen Schilling –, für Opfer von Schußwaffen verwendet werden soll. Das halte ich für eine sehr gute Idee. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Im Innenausschuß haben bei den Beratungen zur Novellierung des Waffengesetzes die Grünen zahlreiche Änderungen in Hinblick auf eine Verschärfung des Waffengesetzes eingebracht. Diese sind damals nicht zur Beschlußfassung gekommen.

Wieweit werden Sie in Ihren Vorschlägen, die Sie bald einbringen werden, die Vorschläge der Grünen im Hinblick auf Verschärfung berücksichtigen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich kenne nicht alle Vorschläge, die die Grünen im Laufe der Debatte zum letzten Waffengesetz eingebracht haben. (Abg. Wabl: Ein schweres Manko!) Ich darf Ihnen aber sagen, daß zwischen den Vorschlägen, die ich einbringen werde, und jenen der Grünen wahrscheinlich wenig Unterschied sein wird. (Abg. Wabl: Er kennt sie gar nicht und weiß, daß es keinen Unterschied gibt!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Abgeordneter Hans Helmut Moser, bitte.


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