Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 29

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

4. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 507/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates und das Strafgesetzbuch geändert werden (871 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es liegt mir der Wunsch einer Berichterstattung zum Punkt 1 durch den Abgeordneten Wabl vor. Ist das richtig? (Abg. Wabl verneint.) Nein. Gut.

Gibt es zu anderen Punkten den Wunsch nach Berichterstattung? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brauneder. Freiwillige Redezeit 10 Minuten.

11.18

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Präsident! Hohes Haus!

Will man dem Gedanken einer verstärkten parlamentarischen, das heißt oppositionellen Kontrolle Rechnung tragen, will man dem Parlament auf dem Gebiet der Kontrolle ein Äquivalent für die Zurückdrängung auf dem Gebiet der Gesetzgebung geben und die wachsende Macht der Verwaltung durch Intensivierung der Kontrolle zu kompensieren versuchen, dann muß man sich zu einer Konstruktion durchringen, welche die Einleitung und Durchführung von Kontrollhandlungen auch einer qualifizierten Minderheit ermöglicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Unvollständig und unbrauchbar sind alle jene Kontrollinstrumente, deren Anwendung an einen Mehrheitsbeschluß des Nationalrates gebunden ist. Das gilt zum Beispiel für parlamentarische Untersuchungsausschüsse, deren Einsetzung an einen Mehrheitsbeschluß des Nationalrates und damit direkt oder indirekt an die Zustimmung der Kontrollierten zurzeit noch gebunden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dort, meine Damen und Herren, wo die Prüfungsergebnisse eine genauere Untersuchung angezeigt erscheinen lassen, muß auch eine qualifizierte Minderheit des Nationalrates solche Untersuchungen entweder durch einen Prüfungsauftrag an den Rechnungshof, durch einen Untersuchungsausschuß oder durch Hearings im Rahmen der bestehenden Ausschüsse herbeiführen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wäre daher nur sinnvoll, Kontrollrechte wie etwa Untersuchungen der Verwaltungstätigkeit nicht der Parlamentsmehrheit, sondern einer qualifizierten Minderheit des Parlamentes einzuräumen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wäre begrüßenswert, meine Damen und Herren, das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, als Minderheitsrecht einzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dazu muß man sagen: Es ist immer so: Die Mehrheit bremst immer, wenn die Kontrollen ausgeweitet werden sollen, und die Minderheit will immer Kontrollen, ganz gleich, in welcher Situation sich gerade Mehrheit oder Minderheit bei welcher Partei befindet, nur, glaube ich, sollte man gleichzeitig bemüht sein, den längeren Blick zu haben und zu wissen, daß jede Mehrheit eines Tages wieder Minderheit sein kann, wenn überhaupt das System funktionieren soll. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Bravo!)

Wenn wir nicht, meine Damen und Herren, zu einer Weiterentwicklung der Demokratie bereit sind, bereit, dafür einzutreten, und diese Gesinnung verändern wollen und alle jene Mächtigen dazu bringen, eine weitgehendere Kontrolle zuzulassen, dann gehen wir einen Schritt zurück und nicht einen Schritt vorwärts. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite