Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 66

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Prozeßkosten zurückzuzahlen. Das wäre ein kleiner Beitrag, das wäre ein gutes Signal! Das würde ich mir wünschen. Ich würde ihm auch dazu gratulieren, daß er endlich diesen Sprung geschafft hat. Wir warten darauf bereits seit vier Jahren. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stampler. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

13.16

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Gleich zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Dr. Ewald Nowotny, Franz Stampler und Genossen zum Bericht des Budgetausschusses betreffend die Regierungsvorlage (887 der Beilagen) eines 3. Budgetbegleitgesetzes 1997 (901 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 6 Z 1 lautet § 3 Z 4 lit. b:

"b) zur Erhebung der Wassergüte gemäß Hydrographiegesetz, BGBl. Nr. 58/1979;"

Begründung:

In der Novelle zum Katastrophenfondsgesetz 1996 ist ein Redaktionsversehen zu korrigieren.

*****

Nun komme ich zu meinen Ausführungen und möchte zunächst einmal zur Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 Stellung nehmen.

Gerade in diesem Jahr wurde uns vor Augen geführt, wie wichtig Investitionen in den Katastrophenschutz beziehungsweise in die Katastrophenschutzvorsorge sind. Die Hochwasserkatastrophe, die heuer im Juli die Republik erschüttert hat, machte deutlich, wie wichtig schnelle und unbürokratische Hilfe ist.

Die Mittel aus dem Fonds werden wie folgt verwendet: In Summe sind es 16,71 Prozent, die sich folgendermaßen aufteilen: 6,25 Prozent Bund, 2,79 Prozent Länder und 7,67 Prozent Gemeinden, für die Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden.

Neu ist vor allem der einheitliche Schadenskatalog, in dem die Arten der Schäden, für die gefördert wird, eindeutig definiert werden, und daß die Förderung auf Versicherungsprämien der Frostversicherung ausgedehnt wird, da die Frostschäden in den letzten Jahren in manchen Gebieten immer mehr zunahmen.

72,58 Prozent werden erstens zur Beseitigung und Vorbeugung von Hochwasser- und Lawinenschäden, zweitens zur Erhebung der Wassergüte, drittens zur Finanzierung des Warn- und Alarmsystems und viertens zur Förderung der Frost- und Hagelversicherungsprämien verwendet.

7,16 Prozent der Mittel dienen – und ich glaube, das ist sehr gut und notwendig – der Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder.

3,55 Prozent dienen zur Deckung außerordentlicher Erfordernisse, die in einem Land durch finanzielle Hilfe zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden physischer oder juristischer Personen entstehen.


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