Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 75

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Es ist daher anläßlich der Verabschiedung dieses Budgetbegleitgesetzes im Ministerrat auch gelungen, eine klare Feststellung des Ministerrates durchzusetzen, in der zum Ausdruck kommt, daß die Bundesstaatsreform spätestens im Jahr 1998 im Parlament beschlossen werden muß. Dazu stehen wir, und das werden wir auch mit großem Nachdruck einfordern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Zusage ist bis heute nicht eingehalten worden, und deshalb verstehe ich grundsätzlich die Position von Karlheinz Kopf. Aber dieses Finanzausgleichsgesetz ist ein Gesetz, das einen Vertrag beinhaltet, einen Vertrag, der zwischen Bund, Ländern, Gemeindebund und Städtebund abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag sieht vor, daß die Landwirtschaft in den Jahren 1998 und 1999 über die Länder einen zusätzlichen Förderungsbetrag von 500 Millionen Schilling bekommt; das Bundesland Vorarlberg 10 Millionen Schilling. Wenn wir das Gesetz nicht beschließen, kann dieser Vertrag nicht eingehalten werden.

Dieses Gesetz sieht weiters vor, daß die Gemeindeertragsanteile in den Jahren 1998 und 1999 um 1,5 Milliarden Schilling steigen. Die Gemeinden in Vorarlberg werden um über 60 Millionen Schilling mehr bekommen, wenn dieses Gesetz beschlossen wird. Es sieht vor, daß die Länderertragsanteile in diesen beiden Jahren um 3,5 Milliarden Schilling steigen werden. Das Land Vorarlberg, der Finanzreferent, der Landtag, die Landesregierung, die Landesbevölkerung unseres Landes bekommen durch dieses Gesetz 166 Millionen Schilling.

Meine Damen und Herren! Ich sage noch einmal: Wenn manche glauben, daß man durch Ablehnung im Nationalrat Schlagzeilen bekommt – ich unterstelle das nicht dem Karlheinz Kopf –, so machen sie große Fehler. Es geht um einen Vertrag, eine Vereinbarung, die außerhalb des Nationalrates abgeschlossen worden ist und bisher, seit es das Bundesfinanzverfassungsgesetz gibt, hier im Nationalrat immer umgesetzt worden ist. Ich würde es als einen großen Vertrauensbruch gegenüber der Unterschrift des Finanzministers, gegenüber den Unterschriften der Ländervertreter, gegenüber den Unterschriften der Vertreter des Gemeindebundes und gegenüber der Unterschrift des Vertreters des Städtebundes betrachten, wenn dieses Gesetz abgelehnt würde.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz eignet sich nicht zum Austragen von tagespolitischen Sträußen. Dazu bin ich nicht bereit, und das möchte ich auch ganz klar und deutlich sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Ministerin Gehrer, die auch aus meinem Bundesland kommt, hat im Ministerrat diesem Gesetz bereits zugestimmt. Würden wir es hier im Nationalrat nicht tun, würde ich es als Vorarlberger Abgeordneter nicht tun, so würde ich einen großen Vertrauensbruch begehen, Und dazu bin ich nicht bereit. Ich wollte erklären, warum ich in dieser Position gegen meinen Landsmann und anders als mein Landsmann Karlheinz Kopf stimmen werde. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.00

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Noch ein paar Bemerkungen zur Publizistikförderung und damit zu den Budgetbegleitgesetzen. Ich richte meine Worte insbesondere an die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, weil ich wirklich der Meinung bin, daß Sie – bedacht auf Ihr Koalitionsabkommen, bedacht auf Ihren Machterhalt – inzwischen zu weit gehen: bei dem, was Sie in Kauf nehmen, bei dem, was Sie tolerieren, und indem Sie sich mittlerweile von dem entfernt haben, was ich dachte, das sei einmal Ihre Programmatik gewesen.

In zwei Punkten ist diese Linie, wie sie aus diesem Budgetbegleitgesetz und aus den Ausschußfeststellungen hervorgeht, absolut unerträglich. Ich ersuche Sie wirklich, doch in Ihrer Fraktion einmal darüber zu diskutieren, wie weit Sie schon gegangen sind.


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