Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 60

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sind auch immer dafür gestanden, dass wir sagen, es sind uns auch andere Dinge wichtig, als nur in unserem Beruf zu stehen. Die ÖVP-Frauenbewegung hat das auch immer unterstrichen. Ich glaube, das muss man auch in diesem Zusammenhang sagen.

Wichtig ist, dass es möglich ist, dass sich mehrere in die Betreuung einbringen können. Ich lade natürlich auch meine Kollegen ein, das zu tun. Und damit komme ich jetzt zur Frage der finanziellen Absicherung.

Für mich steht es außer Frage, dass es einen Härteausgleich geben muss für junge Familien mit einem schwerstkranken Kind, die am Anfang ihrer Existenz stehen, und es ist ganz wichtig, dass beide Elternteile das Kind betreuen können. Wir wissen, für die Jungfamilien sind die Kosten für Anschaffungen so hoch, dass sie alle in den roten Zahlen leben. Da muss es also etwas geben.

Aber ist es nicht zumutbar, dass sich jemand mit 54, wenn man diese Existenzängste nicht mehr hat, von mir aus drei Schwestern, eine Karenzzeit, eine Auszeit nimmt? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Zwei Schwestern und ein Bruder, ich möchte das sofort korrigieren ... (Abg. Haidlmayr: Nein, Sie haben schon "drei Schwestern" gemeint!) Entschuldigung, ich habe zwei Schwestern, deswegen ist das für mich so "eingespeichert". Ich korrigiere das auch auf zwei Brüder und eine Schwester, die sagen: Wir betreuen unsere Mutter.

Ich weiß, dass viele, wenn sie zu Hause jemand betreuen, pflegen müssen, das körperlich und psychisch nicht schaffen. Mit diesem Modell ist es auch möglich, sich Karenzzeit zu nehmen und den zu Betreuenden, etwa den Vater, im Hospiz zu haben und ihn dort zu begleiten, zu besuchen, mit ihm zu sprechen und die letzten Dinge des Lebens mit ihm aufzuarbeiten. Das ist etwas ganz Wichtiges, und dafür schafft dieses Gesetz die Grundlage. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir werden dieses Gesetz in zwei Jahren evaluieren, da es ja überhaupt keine Erfahrungswerte gibt, weder in Europa noch in der restlichen Welt, und schauen, wo die Schwächen sind, welche Gruppe es in Anspruch genommen hat und was wir noch verbessern können. Dazu lade ich Sie heute schon ein. Aber Sie haben kein einziges Argument bringen können, das Ihre Haltung, heute dieses Gesetz abzulehnen, berechtigt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.43

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

11.43

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Ich möchte auch mit dem Positiven beginnen, das diese Debatte gebracht hat, nämlich dass auch in Österreich über ein Thema gesprochen wird, über das niemand gerne spricht, weil wir lange Zeit so getan haben, als würde es uns nicht betreffen, nämlich das Sterben. Und dass wir darüber diskutieren, hat niemand in Österreich ausgelöst; ausgelöst haben diese Debatte Holland und Belgien. Das müssen wir ganz ehrlich zugeben. Das ist auch der Grund dafür, warum in Österreich lange nicht nachgedacht wurde darüber, wie denn ein österreichischer Weg in dieser Frage ausschauen könnte.

Meine Damen und Herren und speziell auch Frau Abgeordnete Gatterer! Ich habe auch keine Antwort, und ich hoffe, Sie können sich hier herstellen und das Gleiche sagen, nämlich dass Sie auch keine Antwort haben, wenn ich Sie frage, was Sie zum Beispiel jener Britin sagen, die zum Menschenrechtsgerichtshof gegangen ist – ich habe sie im Fernsehen gesehen. Ich bin nicht die Verfechterin der Sterbehilfe. (Abg. Gatterer: Jetzt wissen wir, warum Sie nicht zustimmen können!)  – Nein, ich bin es nicht! Ich glaube nicht, dass Holland und Belgien den richtigen Weg gehen. Aber dieser Frau zu sagen, es gibt jetzt drei Monate Sterbekarenz, ist auch ein gewisser Hohn, meine Damen und Herren!

Ich meine, dass diese Debatte hier dazu angetan ist, weiter darüber nachzudenken, wie wir diesen sterbenden Menschen – das hat uns natürlich auch die moderne Medizin gebracht –


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