Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 187

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worden, sodass auch der kleine Gasabnehmer in den Genuss dieser Liberalisierung, was sich dann pekuniär auswirken wird, kommt.

Verbunden mit einem geregelten Netzzugang ist auch ein starker Regulator erforderlich, der weisungsfrei und unabhängig sein muss. Das heißt, wenn er vom Wirtschaftsminister Weisungen erhält, dann sind dies Weisungen, die öffentlich zu machen sind, die transparent zu sein haben und die auch begründet werden müssen. Ich bin sehr froh, dass es auch gelingt, den Regulator, den wir bereits aus dem Strombereich kennen, sozusagen zusammenzuführen mit dem Regulator für den Gasmarkt.

Ich darf des Weiteren auf das bereits angesprochene Ökostromgesetz eingehen. Hier hat sich gezeigt, dass die ursprünglich angedachte und bislang aktuelle Förderung von förderbarer erneuerbarer Energie durch die Länder nicht zu dem gewünschten Ziel geführt hat. Dieses Ziel ist festgelegt mit einem Gesamtanteil des Stroms aus erneuerbarer Energie von 78,1 Prozent am gesamten Stromaufkommen.

Das Ziel schien durch die von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlichen Förderungen und durch die damit verbundenen Verzerrungen mehr als gefährdet. Insofern ist die Maßnahme, die heute gesetzt wird – nämlich eine bundesweite Vereinheitlichung des Fördersystems für die förderbaren erneuerbaren Energieträger vorzunehmen –, durchaus sinnvoll.

Etwas ganz Entscheidendes möchte ich in diesem Zusammenhang erwähnen: Wenn wir von Förderungen für erneuerbare Energieträger sprechen, dann muss uns auch bewusst sein, dass diese Fördervolumina letztlich natürlich auf den Konsumenten umgelegt werden und von ihm zu bezahlen sind. Insofern erscheint es mir auch sinnvoll, mit dieser bundesweiten Regelung zu einer höheren Effizienz im Rahmen des Fördermechanismus zu kommen, was sich in etwa so darstellt, dass das derzeit angedachte und hochgerechnete Fördervolumen mit der alten, bestehenden Regelung 400 Millionen € ausmachen würde, nunmehr jedoch auf 270 bis 275 Millionen € abzusenken sein wird, und vor allem, dass die Erreichung der Zielsetzung gewährleistet ist.

Ich darf allen Beteiligten danken. Abschließend möchte ich noch Folgendes festhalten: Ich weiß, dass es noch viele Wünsche gäbe, die Berücksichtigung finden sollten, aber es liegt wohl in der Natur der Sache, dass eine Gesamtbetrachtung durchzuführen ist, wenn es zur Vereinheitlichung eines Systems kommt, und nicht eine partielle Betrachtung, durch die möglicherweise eine Gruppe in einem Teil des genannten Förderbereiches einen Nachteil für sich erkennt. Ich denke, dass wir mit dieser Gesamtbetrachtung doch sehr zufrieden sein können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

19.22

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren in Österreich einige große Liberalisierungsprojekte umgesetzt und konnten den Konsumenten mit der Liberalisierung von Strom und Gas erhebliche Preisvorteile bescheren. Bei der Beschlussfassung des Gaswirtschaftsgesetzes 2000 war uns allerdings bewusst, dass eine Novelle des Gesetzes spätestens dann nötig sein würde, wenn wir zum letzten Schritt – der gänzlichen Marktöffnung für alle Gaskunden – kommen, dass wir aber zuvor doch einige Erfahrung darin sammeln würden müssen, wie denn die Öffnung des Marktes funktioniert.

Wir mussten feststellen, dass sie da oder dort doch mangelhaft war. Die Änderung hat also diese beiden Gründe: Wir haben zum einen gewusst, dass es neue Spielregeln brauchen wird, zum anderen, dass die Korrektur festgelegter Spielregeln nötig sein wird.

Ich denke, dass wir mit diesem Gaswirtschaftsgesetz, das ja von allen vier Fraktionen getragen wird, genau diesen Zielsetzungen gerecht werden. Wir haben mit der Zuständigmachung der bisherigen Elektrizitäts-Control GmbH und auch der Elektrizitäts-Control Kommission, die wir


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