Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 210

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und auch im Steuerbereich aktiv geworden ist. Ich hoffe, dass das nicht nur dem Staat etwas bringt, sondern dass das auch präventiv wirkt, denn diese spontane Einsatzbereitschaft ist natürlich wichtig und wird, so hoffen wir, in diesem Bereich, der nicht nur fiskalisch von Bedeutung ist, sondern letztlich den unfairen Wettbewerb enorm fördert, ein Beitrag zu einem fairen Wettbewerb sein.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat der Problematik des Bereichs der Schattenwirtschaft schon in der Vergangenheit große Bedeutung beigemessen. Sie wissen, es liegt ein umfassender Antrag unserer Fraktion zum Thema Schattenwirtschaft in einem Unterausschuss. Dieser Antrag ist noch immer nicht behandelt worden, und wir erwarten uns, dass man nun auch die nächsten Schritte in diese Richtung setzt.

Ich möchte noch etwas sagen, meine Damen und Herren: Für mich oder für uns in der sozialdemokratischen Fraktion ist es unverständlich, dass Brüssel nicht nur keine Rezepte zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft kennt, sondern auch Aktivitäten der einzelnen Mitgliedstaaten sogar behindert. Herr Staatssekretär, ich ersuche Sie und die gesamte Regierung, gerade betreffend diesen Bereich in Brüssel aktiv zu werden, denn Österreich allein kann zwar gewisse Bereiche regeln, aber die umfassende Problematik der Schattenwirtschaft ist so sicherlich nicht in den Griff zu bekommen.

In diesem Sinn stimmen wir dieser gesamten Vorlage zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. – Bitte.

20.33

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zunächst einmal bedanke ich mich bei den Sozialdemokraten, dass sie diesem Abgabenänderungsgesetz 2002 nun doch zustimmen werden, einem Abgabenänderungsgesetz, das vom äußeren Erscheinungsbild her durchaus schlank ist, inhaltlich aber doch gewichtige Materien behandelt, wie Maßnahmen zur Verwaltungsreform, Abbau der Steuerbürokratie, Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, Gleichmäßigkeit der Besteuerung und bürgerfreundliche Steuerverwaltung.

Im Wesentlichen, Herr Kollege Dr. Heindl, sind es vier Punkte: eben die Zusammenlegung der Prüfung aller lohnabhängigen Steuern und Abgaben, der Übergang der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den empfangenden Unternehmer, Änderungen in der Bundesabgabenordnung, die bedeuten, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass elektronische Steuererklärungen – sowohl Lohnsteuer- als auch Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen – abgegeben werden können, und zum Vierten die Anpassung der Tabaksteuer zur Sicherung der österreichischen Gesundheitsvorsorge.

Lassen Sie mich aber auf einen Punkt näher eingehen, und zwar auf den ganzen Bereich der Lohnsteuerprüfung, der Prüfung der lohnabhängigen Steuern und Abgaben. Derzeit gibt es noch einen so genannten Prüfungs-Overkill, denn bis zu vier Prüfer prüfen ein und dieselbe Lohnverrechnung. Mit diesem Abgabenänderungsgesetz wird diesem Prüfungs-Overkill endgültig der Garaus gemacht.

Ich darf daran erinnern – Kollege Khol, der zwar jetzt telefoniert, wird sich sicherlich daran erinnern –, dass es Bundeskanzler Gorbach war, der den damaligen Salzburger Landeshauptmann Dr. Josef Klaus als Finanzminister in die Regierung nach Wien berufen hat, mit dem Ergebnis – so die Überlieferung –: Der Landeshauptmann beziehungsweise der neue Finanzminister Dr. Klaus ist mit einem Aufgabenheft nach Wien gefahren, in dem an vorderster Stelle – dreimal rot unterstrichen, oder besser gesagt, dreimal schwarz unterstrichen – die Vereinfachung der Lohnverrechnung und die Zusammenlegung der Lohnsteuerprüfungen stand.

In Zukunft werden diese Betriebsprüfungen in geballter Form stattfinden. Es wird also nicht mehr dazu kommen, dass am Montag der Lohnsteuerprüfer vom Finanzamt anruft, worauf die


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