Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 211

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Unterlagen herbeigeschafft werden, geprüft werden, die Schlussbesprechung stattfindet, der Bescheid erstellt wird, und 14 Tage später meldet sich die Gebietskrankenkasse an, der Gebietskrankenkassenprüfer kommt und sagt: Herbei mit den Lohnunterlagen! Dann prüft er ein und dieselbe Materie zum zweiten Mal. – Endlich ist die Prüfung wieder vorbei. Es folgt die Prüfungstatbestandfeststellung und der Bescheid. Dann glaubt der Unternehmer, es sei endgültig vorbei. Mitnichten! Wenige Tage später ruft die Gemeinde an und sagt, es kommt der Kommunalsteuerprüfer. Er prüft dieselbe Materie noch einmal. Aber noch immer nicht ist das Ende der Fahnenstange erreicht, denn dann kommt der Betriebsprüfer und sagt: Das ist sowieso alles nicht wahr. Das Dienstverhältnis wird nicht anerkannt, weil der geschäftsführende Gesellschafter zu mehr als 25 Prozent am Unternehmen, an der GesmbH beteiligt ist. – So schaut es also in der Praxis aus.

Was wird mit dieser Vereinfachung und Zusammenlegung, mit der Vereinheitlichung der Prüfung entstehen? – Es wird vor allem im klein- und mittelständischen Bereich zu einer enormen Zeitersparnis kommen, es wird zu einer Kosteneinschränkung kommen, es kommt aber auch zu mehr Rechtssicherheit. Aber nicht nur für die Unternehmen, für die Wirtschaft wird es Vorteile geben, sondern auch für die Behörde, weil hier entsprechende Synergieeffekte genutzt werden können. Es kommt zu kürzeren Prüfungsintervallen, eventuelle Unregelmäßigkeiten werden viel rascher festgestellt, was auch wieder für die Unternehmer von Vorteil ist, weil eben Fehler rasch festgestellt und beseitigt werden können und es nicht zu Nachzahlungen für viele Jahre kommen wird.

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass es nicht gelungen ist, eine einheitliche Prüfungsbehörde zu schaffen. Es werden die 250 Gebietskrankenkassenprüfer weiterhin im Ressort von Herbert Haupt sein, die 180 Lohnsteuerprüfer im Ressort von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, aber durch entsprechende Kooperation werden alle diese von mir genannten Synergieeffekte genutzt.

Auf den Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen wird Kollege Sodian noch näher eingehen. – Es ist damit aus meiner Sicht nicht nur die Bekämpfung des Umsatzsteuer- und Vorsteuerbetruges ausreichend umgesetzt, es wird auch entsprechende Wettbewerbsneutralität geben.

Insgesamt ein Abgabenänderungsgesetz, das sich die Zustimmung aller im Parlament vertretenen Parteien verdient! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

20.38

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die Zustimmung aller Fraktionen würde sich dieses Werk verdienen. – Ja, möglich. Kollege Böhacker, wir haben über die Zweckbindung der in diesem gesamten Paket vorgesehenen Erhöhung der Tabaksteuer diskutiert. Dazu ist jetzt weniger gesagt worden. Ich habe auch in der Zwischenzeit seit dem Ausschuss keine Informationen bekommen, wie das geregelt war. Ich weiß, es gibt eine Bestimmung im ASVG – die habe ich mir gerade auch noch einmal von Kollegin Silhavy zeigen lassen –, allerdings ist dort die Rede davon, dass Mehreinnahmen auf Grund von Preiserhöhungen, also Steuermehreinnahmen auf Grund von Zigarettenpreiserhöhungen gemeint seien. Hier wird aber auch noch eine Mehreinnahme auf Grund der Steuererhöhung erzielt.

Das ist möglicherweise ein semantisches Problem meinerseits, aber an sich ist das ein Unterschied, ob ich eine Mehreinnahme daraus lukriere, dass das zu besteuernde Produkt in seinem Preis steigt, und zwar ab 1. Juli 2002, oder ob ich auch das abschöpfen will, was ich kraft einer Steueranpassung drauflege. Vielleicht habe ich da einen Denkfehler, aber so steht es jedenfalls drinnen. Gerade habe ich es nachgelesen.


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