Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 255

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Bures, Heinisch-Hosek und KollegInnen zum Strafrechtsänderungsgesetz 2002

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,

1. eine Arbeitsgruppe zur Reform des Sexualstrafrechts und zum bestmöglichen Schutz der Jugend unter Einbeziehung einschlägiger Experten und von einschlägig befassten Praktikern aus der Justiz einzuberufen. In dieser Arbeitsgruppe soll insbesondere auf die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen sowie die Schließung von allfälligen Gesetzeslücken im Sexualstrafrecht im Interesse des bestmöglichen Jugendschutzes besonderes Augenmerk gelegt werden;

2. bei allfälligen Vorschlägen zur Reform des Sexualstrafrechts den Diskussionsstand der Europäischen Union mit einzubeziehen und allfällige Ergebnisse dieser Diskussion im erforderlichen Ausmaß zu berücksichtigen;

3. so rasch als sachlich vertretbar, aber spätestens bis zum 31.12.2002 einen Bericht über die Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe dem Nationalrat zu erstatten.

*****

Bitte, seien Sie einmal seriös! (Beifall bei der SPÖ.)

23.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Bures, Heinisch-Hosek und KollegInnen ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Kuntzl, Mag. Maier betreffend Gesetzesantrag im Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage 1166 ist in seinen Kernpunkten erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf Grund seines Umfanges verteilt worden; er wird dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abg. Dr. Jarolim, Mag. Kuntzl, Mag. Maier und GenossInnen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage Nr. 1166 d B: Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Suchtmittelgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Waffengesetz 1996, das Fremdengesetz 1997 und das Telekommunikationsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2002)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel VI samt Überschrift lautet wie folgt:

Artikel VI

Änderung des Waffengesetzes 1996

Das Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I. Nr. 98/2001, wird wie folgt geändert:


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