Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 271

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Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend bestmöglichen Jugendschutz und eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung des Sexualstrafrechtes. (Abg. Dr. Khol: Fromme Worte!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist das die Minderheit und damit abgelehnt.

34. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1168 der Beilagen): Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (1214 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Debattenrednerin erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Hlavac das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.36

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes ist bekanntlich mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten, nachdem es inzwischen von mehr als 60 Staaten, darunter auch Österreich, ratifiziert worden ist.

Die SPÖ hat die Schaffung dieses Internationalen Strafgerichtshofes, der für die Verbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig sein soll, begrüßt. Der Gerichtshof wird nur für solche Verbrechen zuständig sein, die nach dem In-Kraft-Treten des Statuts begangen wurden beziehungsweise werden, und soll außerdem nur dann tätig werden, wenn der an sich dazu berufene Staat – aus welchen Gründen immer – nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Strafverfolgung selbst aufzunehmen.

Da der Gerichtshof im Gegensatz zum jetzt tätigen in Den Haag kein Ad-hoc-Gerichtshof ist, sondern eine allgemeine Zuständigkeit hat, ist zu hoffen, dass ihm die internationale Anerkennung entgegengebracht wird, die er braucht, um auch tatsächlich die Bedeutung zu haben, die er verdient, und dass seine Verfahren nicht als Ausfluss von Siegerjustiz herabgesetzt werden. Es ist daher bedauerlich, dass die USA zum Ausdruck gebracht haben, dass sie nicht bereit sind, die Jurisdiktion über amerikanische Staatsbürger zu akzeptieren. Da ja eigentlich, wie erwähnt, der Gerichtshof nur dann tätig sein soll, wenn der zuständige Staat es selbst unterlässt, tätig zu werden, hätten es die USA eigentlich selbst in der Hand, zu verhindern, dass Staatsbürger ausgeliefert werden und dass Verfahren gegen sie geführt werden.

Es ist zu hoffen, dass es noch zu einer Meinungsänderung kommt, denn der Gerichtshof wird nur dann das internationale Gewicht haben, das er braucht, wenn auch eine klare Meinungsäußerung vorliegt.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich feststellen, dass es sinnvoll ist, in dieser Weise vorzugehen. Ich würde mir aber wünschen, dass die Gelegenheit genützt wird, auch über materiell-rechtliche Regelungen nachzudenken.

Es sollten auch entsprechende Strafbestimmungen geschaffen werden. Im Strafgesetzbuch ist ja nur Völkermord als eigener Tatbestand aufgenommen, nicht aber andere internationale Verbrechen wie zum Beispiel Folter, die natürlich unter Körperverletzung subsumiert werden kann, aber es wäre doch lohnend, darüber nachzudenken, ob nicht für diesen ganz spezifischen Bereich eigene rechtliche Bestimmungen geschaffen werden sollten. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf andere Regelungen wie zum Beispiel den deutschen Entwurf eines Völkerstrafgesetzbuches zur Erfassung der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die


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