Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 11

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Schüler haben den eigentlich sehr berechtigten Wunsch, dass ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden. Ich habe deshalb die Landesschulräte angewiesen, den Landesschülervertretungen Büros zu geben, Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Ich halte es auch für notwendig, dass die Schülervertreter in den einzelnen Schulen die Infrastruktur der Schule benützen können. Diesbezüglich ist, glaube ich, noch ein großer Schritt zu machen, bis man das allen Schulleitern auch wirklich so beigebracht hat.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Bundesminister! Hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus Schulraumüberlassung beziehungsweise aus Werbung und Sponsoring gibt es vielfach Kritik an der mangelnden Mitsprachemöglichkeit der Schulpartner.

Ich möchte Sie fragen: Wie stehen Sie der Forderung gegenüber, die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel dem Schulgemeinschaftsausschuss zu übertragen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Minister.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass diese Frage im Schulgemeinschaftsausschuss diskutiert wird. Ich halte aber nichts davon, Entscheidungen auf Gremien zu übertragen, die dann mit Mehrheitsbeschlüssen Entscheidungen fällen, für die niemand verantwortlich ist. Die Verantwortlichkeit für die Führung einer Schule hat der Direktor. Er hat auch die Verantwortlichkeit für die Ausgabe des Geldes. Ich halte es aber für richtig und wichtig, dass es im Schulgemeinschaftsausschuss besprochen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur 2. Anfrage. Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer, bitte formulieren Sie diese Frage.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

20/M

Welche konkreten Erfahrungen konnten Sie aus der bisherigen Laufzeit des flexiblen Schuleingangsbereiches gewinnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Wir haben in die flexible Schuleingangsphase sehr viel Engagement investiert. Die Zielsetzung war, dass alle Kinder, die schulpflichtig sind, schulisch betreut werden. Die Zielsetzung war auch, dass Kinder mehr Chancen haben sollen, nämlich die Chance, drei Jahre für die Grundstufe zu brauchen – die Grundstufe umfasst normalerweise zwei Jahre –, und die Chance, dass sie dann einen besseren Start in die weiterführenden Bildungsangebote haben.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sowohl die Vorschulklassen als auch die integrierte Schuleingangsphase nebeneinander bestehen bleiben müssen, weil in vielen Bereichen die Vorschulklassen einfach besonders gewünscht werden.

Das Zweite, das wir gesehen haben, ist, dass es nicht möglich ist, alle Kinder, die schulpflichtig sind, wirklich einzuschulen, weil es einfach Fälle gibt, in denen doch eine Verzögerung gegeben ist, in denen es doch vernünftig ist, Kinder ein Jahr später einschulen zu können. Es geht dabei nicht um die klassische Zurückstellung, sondern darum, dass man diesen Kindern die Chance gibt, noch ein Jahr weiter zu reifen, dass man praktisch nicht den sonderpädagogischen Förder


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