Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 64

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Diese neue Regelung erhöht durch die freie Vertragsgestaltung für beide Marktpartner die Flexibilität sowie die Mobilität. Dadurch wiederum erhöht sich das Angebot auf dem Wohnungsmarkt, und es entsteht ein Druck auf den Mietpreis. Die logische Konsequenz ist eine Senkung der Mietpreise.

Das geplante Kündigungsrecht des Mieters bei befristeten Verträgen nach einem Jahr muss doch wohl jedem als klarer Vorteil für den Mieter bewusst werden. Aber der generelle Abschlag in der Höhe von 25 Prozent, weniger Bürokratie und das vorzeitige Kündigungsrecht des Mieters sind nicht die einzigen Maßnahmen, die zu einer Reduktion der Mieten führen sollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein meiner Überzeugung nach sehr wichtiger Punkt ist die Möglichkeit der Eigentumsbildung im gemeinnützigen Sektor. Dieser hat nicht nur finanzielle, sondern auch soziale Konsequenzen. Man soll doch einer jungen Familie die Möglichkeit geben, unter bestimmten Bedingungen ihre Mietwohnung zu erwerben. Auch das, meine Damen und Herren, gehört zu einer sozialen Gerechtigkeit.

Ein weiterer Punkt ist natürlich die Kostentransparenz. Die immer wieder gestellte Forderung nach Kostentransparenz wird endlich erfüllt, und die Verkürzung des Gesetzestextes wird von vielen Experten als geradezu wohltuend bezeichnet.

Wir fühlen uns verantwortlich für die Menschen in diesem Land, und zwar nicht nur kurzfristig betrachtet, sondern auf lange Sicht gesehen. Deshalb, meine sehr geschätzten Damen und Herren, kann ich Sie nur bitten, dieser Novelle zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Faul. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.51

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Lieber Kollege Firlinger, wenn man Ihnen zugehört hat, mit welcher Polemik Sie über die Grundbedürfnisse der Menschen – das Recht auf Wohnen – geredet haben, wie Sie Marktwirtschaft und Planwirtschaft zitiert haben, dann kann ich nur einen Satz dazu sagen: Hinter Ihrer Marktwirtschaft steht der Plan, Ihren Klienten, den Hauseigentümern, zu dienen, und das passt genau in den Gesamtplan der Bundesregierung – den Gesamtplan der Umverteilung von unten nach oben. (Abg. Mag. Firlinger: Frag den Verzetnitsch mit seinem Penthouse!)

Liebe Kollegin Fekter, ich würde Ihnen wünschen, dass Sie einmal als Mindestlohnbezieherin in einer kleinen Wiener Wohnung nur ein Monat lang leben müssen, denn dann würden Sie den von Ihnen verwendeten Begriff "Zwangswirtschaft" sicherlich unter ganz anderen Auspizien sehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Doch nun ein paar Überlegungen zu Ihrer geplanten und vermeintlichen Senkung der Mietkosten durch die gesetzlichen Regelungen der Befristung und damit zu den von Ihnen oft zitierten Abschlägen. Wirft man einmal wirklich einen Blick hinter die Kulissen, dann schaut das Ganze völlig anders aus.

Ich zitiere Ihnen einen alten burgenländischen Spruch, den wir in der Steiermark kennen: Zweimal gesiedelt ist einmal abgebrannt. – Geht man von einer Durchschnittsbefristung von zirka fünf Jahren aus und rechnet man die Anschaffungskosten von zirka 250 000 S für eine Familienwohnung auf die zehn Jahre auf, so errechnen sich monatliche Mehrkosten von 2 000 S nur für die Einrichtung – ohne die Verzinsung, aufgerechnet auf die zehn Jahre. Dazu kommen die Kosten für den Makler, Herr Neudeck, und für die Provisionen, an denen Sie ja so krampfhaft festhalten: 25 000 S pro Anlassfall mal drei. Daraus errechnen sich weitere 650 S an monatlichen Kosten. Dazu kommen noch die Kosten der Adaptierung der Wohnungen und letztlich die großen Kosten der Übersiedlung.


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