Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 73

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Die Schaffung einer entsprechenden Staatszielbestimmung für die österreichischen Volksgruppen bedeutet eine positive und gute Entwicklung für unser Land. Allerdings darf man sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Daher ist das Verfassungsgesetz aufzuwerten und den Beiräten mehr Gewicht zu verleihen. Bei der Novellierung des Volksgruppengesetzes ist auch endlich eine besondere Förderung der Roma in eine taugliche Fassung zu bringen, denn diese Gruppe ist ja unter anderen Vorzeichen zur Volksgruppe geworden; sie ist erst seit sieben Jahren als solche in Österreich anerkannt.

Abschließend möchte ich den Vertreter der kroatischen Volksgruppe, Bürgermeister Leo Radakovits, zitieren, der als Experte bei der Sitzung des Unterausschusses des Menschenrechtsausschusses meinte: Die Vielfalt Österreichs ergibt sich aus dem Bestehen der Volksgruppen. Diese Vielfalt Österreichs ist zu schützen und zu fördern. – Wir Sozialdemokraten stehen dazu! – Danke.

13.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Herr Abgeordneter Hornek? Ist er da? – Nicht da!

Wir gelangen, da die Rednerliste erschöpft ist, zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 202 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche und erreichte Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen damit sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die Einstimmigkeit fest und auch das verfassungsmäßig erforderliche Gebot der Zweidrittelmehrheit.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend Überarbeitung des Volksgruppengesetzes 1976.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Entschließungsantrag 104/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend Bekämpfung der Todesstrafe (86 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Der Berichterstatter ist gleichzeitig der erste Redner, und ich ersuche Sie, Herr Abgeordneter Posch, zum Rednerpult zu kommen.

13.18

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Vorerst möchte ich eine Druckfehlerberichtigung zum Ausschussbe


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