Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 78

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kontrolle in Weißrussland angemeldet. Die haben das stillschweigend zur Kenntnis genommen und haben sie mit der Flak abgeschossen. Alle zwei Piloten waren tot.

Das heißt, es gibt auch in Europa Länder, wo man sich sehr wundert, was dort alles geschieht, und wo man vor der Türe stehen sollte und sich darum bemühen sollte, Änderungen zu erreichen, ohne dass man um den halben Erdball, etwa in die Volksrepublik China, reisen müsste.

In Österreich wurde zwar im ordentlichen Verfahren die Todesstrafe "schon" – unter Anführungszeichen! – 1950 abgeschafft – ich kann mich noch erinnern, damals sind noch Todesstrafen verhängt worden und in den vierziger Jahren bis 1950 auch vollzogen worden – und im außerordentlichen Verfahren, also Standrecht et cetera, 1968, also vor – helfen Sie mir rechnen! – 32 Jahren. Gar so eine Ewigkeit ist das auch nicht her. Allerdings sind wir da relativ gut gelegen, denn: Abschaffung in Frankreich: 1983, in Spanien: 1994, in Belgien: 1996! Also auch Staaten, deren Repräsentanten gelegentlich mit den Fingern auf uns zeigen, sollten eher vor der eigenen Türe kehren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber bei den Franzosen könnte es so sein, dass es das gibt, was man in der Strafrechtspflege die Aggressionsverschiebung nennt. Wenn man eigentlich auf sich selber böse sein müsste – was schwierig ist und unbequem –, dann ist man zur Sicherheit auf irgendjemand anderen böse, der nichts dafür kann. Denn die Franzosen glauben ja immer, uns etwas am Zeug flicken zu müssen, aber es gibt eine interessante Umfrage, veröffentlicht in den französischen Medien. Da steht alles Mögliche drin, was einen wundert, aber unter anderem steht da, dass sich 69 Prozent der Franzosen – also fast 70 Prozent – selbst als rassistisch bezeichnen, aber auch, dass 45 Prozent – also fast die Hälfte – dafür eintreten, dass man die Todesstrafe wieder einführen sollte.

Das ist nicht uninteressant! Wenn man Zeitungen aufmerksam liest oder gelesen bekommt, hat das seine Vorteile.

Ich freue mich darüber, dass ein weiterer Schritt in Richtung Ächtung der Todesstrafe jedenfalls in die Wege geleitet worden ist. Der Weg ist mühsam und lang andauernd, aber es ist immer wieder wichtig, ihn weiter zu begehen. Und dass wir das einvernehmlich tun, ist besonders erfreulich! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

13.39

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es war ein Zufall, es war nicht so geplant, dass ich die Ehre hatte, den österreichischen Nationalrat – in dem Fall den Präsidenten Fischer – diese Woche bei einer Konferenz in Italien zu vertreten, und zwar auf Einladung des Römischen Senates, die den Titel "Europas Parlamente gegen die Todesstrafe" trug. Parlamentarier aller EU-Staaten waren eingeladen, gemeinsam über das Thema "Todesstrafe" zu beraten und dann auch eine Deklaration zu beschließen.

Es ist deshalb sozusagen ein Zufall, weil damals noch nicht klar war, dass wir heute einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag hier diskutieren würden. Mich hat es besonders gefreut, darüber schon vorweg berichten zu können, dass die erste einstimmige Aktivität des Menschenrechtsausschusses eine Entschließung zum Thema Todesstrafe war, die heute auch Ihre Zustimmung finden wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vertreter von zehn EU-Staaten, die dort anwesend waren, sind in der Deklaration, die verabschiedet wurde, in Wirklichkeit viel weiter gegangen, als wir es mit unserer heutigen Entschließung tun. Wir setzen mit unserer Entschließung einen Schritt, wo es vor allem darum geht, die österreichische Bundesregierung und insbesondere auch die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten aufzufordern, zu bitten und darauf hinzuweisen, die österreichische Regierungspolitik in Fragen der weltweiten Ächtung der Todesstrafe zu intensivieren.


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