Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 7

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich eröffne die 49. Sitzung des Nationalrates.

Das Amtliche Protokoll der 47. Sitzung vom 28. November 2000 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bures, Fischl, Gaál, Gahr, Lexer, Dr. Moser, Dr. Ofner und Mag. Stoisits.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht: Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser wird durch Bundesminister Herbert Scheibner vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 GOG auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 1289/AB bis 1293/AB.

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (345 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste und das Hochschul-Taxengesetz 1972 geändert werden (389 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Sparkassengesetz geändert wird (392 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert wird (393 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB,


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