Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 160

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Entschließungsantrag in einer sehr schlimmen Angelegenheit zu formulieren, nämlich betreffend die weibliche Genitalverstümmelung. Ich habe auch schon während meiner Zeit als Ministerin befürchtet, dass es auch in Österreich derartige Praktiken gibt, und das war auch der Grund dafür, dass ich damals eine Studie in Auftrag gegeben habe, die nunmehr seit einigen Monaten vorliegt. – Das Ergebnis ist erschütternd. Noch dazu gibt es mittlerweile auch Medienberichte von so genannten Zeitzeugen und Zeitzeuginnen. Ich denke, es wäre wirklich allen ins Stammbuch zu schreiben, sich die Situation betreffend die weibliche Genitalverstümmelung einmal vor Augen zu führen, sich anzuschauen, was das bedeutet, was das für Mädchen bedeutet, für kleine Mädchen, aber auch für erwachsene Frauen. Dass das auch eine europäische Praxis ist, ist erschütternd, dass das aber auch eine österreichische Praxis ist und sein kann, ist noch viel erschütternder. (Abg. Dolinschek: Das ist durch die Zuwanderung gekommen!)

Ich denke, es ist gut, dass wir hier zu einem gemeinsamen Text gekommen sind, und möchte nun folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Ulrike Lunacek betreffend Verhinderung und Verfolgung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, gemeinsam mit dem Justizminister eine Regierungsvorlage vorzubereiten, mit der diese schwere Körper- und Menschenrechtsverletzung als strafrechtlicher Tatbestand gesondert normiert und dieses Problem in seiner gesamten Tragweite für die betroffenen Frauen schadenersatzrechtlich und strafrechtlich geregelt wird.

Der Bundesminister für Justiz wird ferner ersucht, bei den Strafverfolgungsbehörden darauf hinzuwirken, dass Fälle der Genitalverstümmelung in Österreich konsequent verfolgt werden.

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird überdies ersucht, durch geeignete Maßnahmen die Vertreter der betroffenen Kulturkreise auf die Problematik und die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen in Österreich hinzuweisen sowie den betroffenen Mädchen und Frauen entsprechende Hilfe – sowohl psychisch, physisch als auch sozial – anzubieten.

*****

(Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich denke, das wäre ein guter Schritt in Sachen Frauenpolitik. Ich hoffe, dass wir, auch was die innenpolitische Situation von Frauen betrifft, in ähnlicher Weise ab und zu zu einer gemeinsamen Sprachregelung kommen. Und ersparen Sie uns so manche Diskussion, in der wir uns zurückversetzt fühlen in das Jahr 1960! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die beiden soeben vorgetragenen Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, stehen auch in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang und damit mit in Verhandlung.

Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.


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