Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 185

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An diesem Tag war aber Herr Kollege Ofner bei der Vorbesprechung nicht dabei. Und als dann im Justizausschuss das hätte beschlossen werden sollen, was in der Vorbesprechung ausgemacht worden war, hat es lapidar geheißen: Harald Ofner ist dagegen! – Harald Ofner nimmt damit Neonazis in Schutz! (Beifall bei den Grünen. – Rufe bei den Freiheitlichen: Hallo! Hallo! – Abg. Haigermoser: Das ist die Gewalt der Sprache!)

19.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

19.53

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohes Hauses! Ich möchte doch einiges klarstellen, weil hier ein falscher Eindruck erweckt wurde.

Tatsache ist, dass dann, wenn im Ausland eine Straftat begangen wird, die zu einem deliktischen Erfolg oder Teilerfolg in Österreich führt oder führen soll, die österreichische, also die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist. Also wenn hier der Eindruck entstanden sein sollte, man könnte sich im Ausland gegen Österreich neonazistisch betätigen, so wäre dies falsch.

Zweitens: Wenn in Deutschland ein Delikt strafbar ist und nach unserer Rechtsordnung ebenfalls strafbar ist, dann liegt auch die inländische Gerichtsbarkeit vor. Das Problem liegt darin, dass in Deutschland die Lücke besteht, die Sie, Frau Abgeordnete Stoisits, hier angesprochen haben. Tatsache ist, dass wir mit der deutschen Justizministerin gesprochen und sie vergeblich gebeten haben, diese deutsche Lücke zu schließen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Trattner: So schaut es aus!)

19.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 417 der Beilagen zu Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (389 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste und das Hochschul-Taxengesetz 1972 geändert werden (413 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Entschließungsantrag 274/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen betreffend freien Zugang zu allen Bildungsinstitutionen (416 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu Punkt 9 ist Herr Abgeordneter Mag. Hetzl. Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zum schriftlich verteilten Ausschussbericht 413 der Beilagen erteile ich ihm das Wort.

Berichterstatter Mag. Gerhard Hetzl: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt in seinem Bericht 413 der Beilagen den Antrag, der Natio


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