Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 161

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Es soll ja mehrere Fälle von der OMV geben. Vielleicht sitzen auch einige hier herinnen. Von unserer Fraktion gibt es keinen, von der FPÖ-Fraktion ist es auch niemand. Bekanntlich gibt es in der SPÖ-Fraktion einige, die früher im Dienst der OMV gestanden sind. Auch diese sollen sich angeblich abfinden haben lassen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so?) Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber es wird sicher Recherchen geben, ob der eine oder andere sich vielleicht auch dem Bezügebegrenzungsgesetz entzogen hat, indem er sich seine Pensionsansprüche in Millionenhöhe abfinden ließ, meine Damen und Herren. (Abg. Edler: Was hat zum Beispiel Stummvoll an Abfertigung gekriegt?)

Abschließend möchte ich sagen: Es ist ein Segen für Österreich, dass die jetzige Regierung am Werken ist, denn jetzt geht etwas weiter! Wir bewirken etwas, wir kommen zu einem Nulldefizit in der Neuverschuldung. Das Unsozialste, meine Damen und Herren, ist es, Schulden zu machen und keine Schulden abzubauen. (Abg. Edler: Wieso? Habt ihr Schulden gemacht?) Diese Regierung ist drauf und dran, in sozialer Hinsicht das Beste für Österreich zu tun, nämlich die Neuverschuldung abzubauen und damit wieder Möglichkeiten zu eröffnen, damit sich Investieren, damit sich Arbeiten, damit sich ein Optimismus in Österreich wieder lohnen. Ein Segen für unser Land – die Regierung, die wir jetzt haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edler: Wo war die ÖVP beim Schuldenmachen?)

18.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.49

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Meine Vorredner haben in diesem Zusammenhang eine Fülle von Aspekten angesprochen. Ich glaube, es wäre geschickt, die Dinge ein bisschen zu ordnen – zunächst nach Artikel I, § 8 Absatz 4 und danach Absatz 3. Die, die sich damit beschäftigt haben, kennen ja die Unterschiede.

Das Berichtswesen sieht vor, dass man zum einen die Einkommenssituation der österreichischen Bevölkerung nach Branchen und nach Funktionen, et cetera, darstellt. Und dazu liegt der Bericht auch tatsächlich vor. Das ist das dicke, rosarote Buch, das Sie alle zugestellt bekommen haben.

In diesem Zusammenhang ist nicht nur dem Rechnungshof zu danken – und ich tue dies sehr gerne und herzlich –, sondern insbesondere auch der "Statistik Austria", weil sich ja der Rechnungshof, was das betrifft, sozusagen der Recherchekompetenz und der Daten der "Statistik Austria" bedient, und deren Mitarbeiter haben das Werk auch im Wesentlichen erstellt.

Ich sage das auch deshalb, weil ich mich der Meinung, die ich vom Herrn Rechnungshofpräsidenten vernommen habe, anschließen möchte – er wird sie wahrscheinlich auch selbst noch darstellen –, dass es eigentlich wenig Sinn macht, den Rechnungshof unmittelbar – noch dazu aus dem Titel des Bezügebegrenzungsgesetzes, das ja hauptsächlich einen anderen Inhalt hat – damit zu beauftragen, dieses statistische Konvolut vorzulegen.

Damit wird nicht die Sinnhaftigkeit des Berichtes in Frage gestellt, sondern die Zuordnung der Erstellung. Ich denke, es wäre vielleicht geschickter – wir werden das Gesetz in einigen Punkten vielleicht ohnehin reparieren müssen; es sind ja schon ein paar Aspekte angesprochen worden, auf die ich noch eingehen werde –, wenn wir diese Fragestellung und deren Lösung gleich bei der "Statistik Austria" ansiedeln. Damit würden wir dem Rechnungshof sozusagen das Dasein als – entschuldigen Sie den Ausdruck – Durchlaufstation ersparen. Da könnten wir, glaube ich, ein bisschen effizienter werden, was die Frage des Laufes von Berichten und die Erstellung derselben betrifft.

Viel spannender ist in Wirklichkeit aber eine ganz andere Frage, nämlich die Berichterstellung nach Absatz 3. Dabei geht es eben um jene Bezüge, die offen gelegt werden sollen, und zwar von Angestellten und Bediensteten der öffentlichen Hand, aber auch der Unternehmungen, die – salopp formuliert – in mehrheitlich öffentlichem Eigentum sind.


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