Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 13

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Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! So wie im Falle eines Karenzurlaubes ist auch bei einer länger dauernden Erkrankung eines Beamten eine Abwesenheit vom Dienst gegeben, die er nicht selbst verschuldet hat. Nun sieht § 13c des Gehaltsgesetzes vor, dass in einem solchen Fall, wenn also eine Erkrankung länger als sechs Monate dauert, der Bezug um ein Drittel gekürzt wird. Ich halte das besonders im Hinblick darauf, dass zum Beispiel Exekutivbeamte vor allem von Zulagen leben, für eine soziale Härte.

Was werden Sie unternehmen, damit diese soziale Härte bei Beamten in Hinkunft beseitigt wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sie haben vollkommen Recht, Herr Abgeordneter: Es ist ein Problem dadurch entstanden, dass diese Regelung auf die besonderen Spezifika des Besoldungsrechtes bei Exekutivbeamten nicht ausreichend Rücksicht genommen hat. Es ist so, dass Exekutivbeamte gemeinhin ein relativ geringes Grundgehalt haben, dazu aber noch Nebengebühren und Zulagen kommen.

Wir werden das bei der Änderung des § 13c entsprechend berücksichtigen und die pauschalierten Nebengebühren so einrechnen, dass es zu keiner unzumutbaren Einkommensminderung für Exekutivbeamte kommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Österreich hinkt im Zusammenhang mit der Erwerbsquote der Frauen und noch stärker mit der Gleichstellung der Frauen in ökonomischer Hinsicht im europäischen Vergleich hinten nach.

Welche Abschätzungen haben Sie hinsichtlich des geplanten Kindergeldmodells, und welche schriftlichen Aussagen dieser Bundesregierung gibt es hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Kindergeldmodells erstens auf die Erwerbsquote und zweitens auf die ökonomische Gleichstellung der Frauen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zum Ersten möchte ich festhalten, dass sich die Erwerbsquote beziehungsweise die Beschäftigungsquote in Österreich besonders im letzten Jahr, also auch schon unter dieser Bundesregierung, außerordentlich positiv entwickelt hat, dass wir steigende Beschäftigung und sinkende Arbeitslosigkeit haben. Besonders die Frauenbeschäftigung ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Es hat auch generell eine ganz drastische Reduktion der Frauenarbeitslosigkeit in Österreich gegeben.

Das ist eine sehr positive Entwicklung, die wir weiterhin nachhaltig unterstützen müssen, damit sich dieser Trend entsprechend fortsetzt. Dasselbe gilt – und das möchte ich in diesem Zusammenhang auch erwähnen – für die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit, und auch die Arbeitslosigkeit der älteren Arbeitnehmer und der Langzeitarbeitslosen ist drastisch zurückgegangen. Das heißt, wir haben heute auf dem österreichischen Arbeitsmarkt eine Situation, derzufolge wir uns im Vergleich zu anderen europäischen Ländern glücklich schätzen können, wir gehen nämlich in Richtung Vollbeschäftigung. Und das ist auch das Ziel, das diese Bundesregierung mit all ihren Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützt.

Was die Frauenerwerbsquote im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld betrifft, so habe ich Ihnen schon gesagt, dass das Wesentliche an diesem Kinderbetreuungsgeld der Umstand ist, dass Frauen damit die Wahlmöglichkeit – und zwar jede Frau individuell für sich – haben, zu entscheiden, ob sie in diesen ersten drei Jahren zu Hause bei ihrem Kind bleiben oder ob sie berufstätig sein und gleichzeitig eine professionelle Kinderbetreuung sicherstellen wollen.


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