Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 88

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Herr Bundesminister! Eine ähnlich konstruktive Vorgangsweise würde ich mir auch wünschen, um die Einsatzbereitschaft der österreichischen Kräfte im Rahmen eines europäischen Krisenkorps sicherzustellen. Ich darf daran erinnern: Österreich hat sich ja verpflichtet, bis Ende 2003 3 500 Soldaten für das neue europäische Krisenmanagement bereitzuhalten, von denen ja rund 2 000 Personen gleichzeitig außerhalb Österreichs zum Einsatz kommen können. Und da fehlen, Herr Bundesminister, noch fast alle Maßnahmen, was den Bereich Ausrüstung, Organisation und Personalrekrutierung betrifft. Hier muss internationaler Standard erreicht werden, hier müssen durch eine moderne und zweckmäßige Ausrüstung Schutz und Sicherheit für jene Einsatzkräfte gewährleistet sein, die sich freiwillig für diese Aufgaben zur Verfügung stellen. Ohne entsprechende Prioritätensetzung wird dies jedoch nicht möglich sein.

Herr Bundesminister! Sie kennen unsere Vorstellungen, und wir erwarten Ihre Vorschläge. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Murauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

14.25

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bemühe mich, in aller Kürze die Gesetzesvorlagen zu interpretieren.

Es geht uns nicht so wie gestern, als wir das Kriegsmaterialgesetz diskutiert haben. Wir brauchen uns nicht über Doppelstrategien auseinander zu setzen, damit, dass sozialdemokratische Spitzenabgeordnete in Amsterdam A und in Wien B sagen und dann nichts mehr davon wissen. Wir brauchen uns auch nicht damit auseinander zu setzen, dass der Konsulent für Finanzfragen, Herr Edlinger, die Möglichkeit einer Budgetkürzung beim Bundesheer in der Höhe von 6 Milliarden Schilling sieht und diese auch fordert, sondern es geht darum, dass Gesetzesvorlagen – ich erspare es Ihnen, sie namentlich zu nennen, weil sie einfach zu lange Formulierungen haben – beschlossen werden, mit denen im Rahmen der Landesverteidigung weitere Deregulierungsschritte gesetzt werden, dass die Gesetzesflut bekämpft und Doppelgleisigkeit vermieden wird. Unterm Strich: Es wird eine moderne Administration angestrebt und umgesetzt.

Es geht im Wesentlichen um das Auslandseinsatzgesetz, das heißt um Auslandspräsenzdienst – was natürlich nichts mit dem Grundwehrdienst zu tun hat –, um die Entsendung österreichischer Soldaten ins Ausland.

1997 wurde das Bundesverfassungsgesetz von 1965 geändert – zur besseren Kooperation und für mehr Solidarität bei unseren Auslandseinsätzen. Jetzt dürfen auch Einzelpersonen ins Ausland entsandt werden – das ist ein Punkt dieser Änderungen – und nicht nur ganze Einheiten. Früher mussten immer ganze Einheiten entsandt werden; für Einzelpersonen war dies nicht möglich.

Bisher war es auch notwendig, ein formelles Ersuchen um Hilfeleistung an Österreich zu stellen. Dies fällt nun ebenfalls weg.

Sie sehen, meine Damen und Herren, dass es hier wirklich um Vereinfachung geht. Für dringende Notsituationen im Ausland gibt es auch eine entsprechend einfachere Entscheidungsmodalität.

Ein wichtiger Teil dieser Gesetze ist es, dass wir den Auslandsdienst für Frauen öffnen, dass Frauen Zugang zum Auslandsdienst haben, dass sie gleichberechtigt mit den männlichen Kollegen im Ausland Hilfeleistung durchführen können, und zwar auch über die Milizlaufbahn.

Eine Wehrpflicht – und das möchte ich unterstreichen – wird es auch in Zukunft für Frauen nicht geben, für einen Auslandseinsatz soll jedoch die militärische Fähigkeit sichergestellt sein. Und auch dafür sorgt das Gesetz.


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