Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 134

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Kostelka, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 69/A und 10/A betreffend Änderung des Strafgesetzbuches eine Frist bis 3. Juli 2001 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

3. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (578 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Schulrecht) (608 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.06

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es nicht nur um die erforderlichen Formalanpassungen, sondern auch um schülerbeihilfenrechtliche Adaptierungen. Im Zuge der Novellierung des Schülerbeihilfengesetzes erfolgt keine Anpassung der Schülerbeihilfen an die Inflations- sowie an die Einkommensentwicklung. Darüber hinaus gibt es auch im Schülerbeihilfengesetz noch soziale Härten. So kann die Schulbeihilfe erst ab der 10. Schulstufe bezogen werden. Die Entscheidung der Eltern und der SchülerInnen über die weitere Schul- beziehungsweise Berufslaufbahn erfolgt erst mit Ende der 8. Schulstufe.

Weiters ist auch der Besuch einer berufsbildenden höheren Schule von Kindern einkommensschwächerer Familien vor allem eine finanzielle Frage. Wie Sie alle wissen, ist der günstigste Schulerfolg Voraussetzung für die Gewährung einer Schul- und Heimbeihilfe. Die Schulbeihilfe bekommt man derzeit bei einem Notendurchschnitt unter 2,8, die Heimbeihilfe bei einem solchen unter 3,1, und diese Unterschiedlichkeit ist weder verständlich noch argumentierbar.

Meine Damen und Herren! Die Schüler- und Heimbeihilfen sind eine soziale Hilfe für einkommensschwächere Familien. Das Kriterium des Notendurchschnitts ist daher für diese Transferleistung ungeeignet und auch irrelevant. Da es derzeit keine Heimfahrtbeihilfen aus den Familienlastenausgleichsfonds gibt, ist die Fahrtkostenbeihilfe von besonderer Bedeutung. Allerdings deckt der geplante Beitrag nicht einmal die Kosten von zwei Fahrten vom Schulort nach Hause ab. Personen, die sich auf eine Berufsreifeprüfung vorbereiten, haben bisher nur in einzelnen Bundesländern im Rahmen individueller Förderungen beruflicher Fortbildung eine Möglichkeit, einen Teil der Kurskosten rückerstattet zu bekommen.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Antoni und GenossInnen betreffend Erhöhung der Schüler- und Heimbeihilfen und Erweiterung des BezieherInnenkreises

Der Nationalrat wolle beschließen:


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