Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 162

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Das Ziel meiner Fraktion ist aber selbstverständlich die ersatzlose Streichung dieses Paragraphen, dieser Bestimmung, die nichts anderes ist als eine Geldbeschaffungsaktion auf dem Rücken Schwerkranker. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Es ist Zeit, Klartext zu sprechen und nicht den Wortverdrehungen, den Wortschöpfungen ... (Abg. Neudeck: Ihre Kollegen sind aber nicht sehr begeistert!)  – Die brauchen nicht begeistert zu sein. Das ist ein trockener Stoff, ich weiß es. Aber kümmern Sie sich um Ihre Fraktion!

Wenn wir nicht aufpassen, dann wird durch die derzeitige Regierung aus einer Geldbeschaffungs- und Überrumpelungsaktion eine Reform zur "nachhaltigen Sicherung des Vertrauens der Jugend und der Pensionsbezieher in die langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen Pensionssystems" – so können Sie es in den Erläuterungen nachlesen –, dann wird aus dem Kindergeld, das heute beschlossen worden ist und das armutsgefährdete Familien im ersten Jahr zwischen 5 000 S und 10 000 S kostet  – sie kriegen also weniger! –, "das größte Armutsbekämpfungsprogramm der Zweiten Republik" – so sagt Schüssel –, und dann wird aus einer Rechtsbeugung sondergleichen und aus der Zerschlagung des Sozialversicherungssystems plötzlich eine "Stärkung des Hauptverbandes", wie Schüssel am 28. Juni sagte.

Jede Aktion dieser Regierung ist von Schönrednerei begleitet, daher noch einmal im Klartext: Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie haben eine zweite Chance gehabt, aber Sie haben sie gründlich vertan. Sie haben einige Monate Zeit gehabt, um das Vertrauen der jüngeren Generation in unser Pensionssicherungssystem wiederherzustellen, um das Vertrauen jener wiederzugewinnen, die jetzt knapp vor der Pensionierung stehen, um die Kluft zwischen Beamten und ASVG-Versicherten tatsächlich zu verkleinern, was Sie zu tun immer behauptet haben, und um den Frauen zu beweisen, dass Sie auf deren Erwerbsbiographie tatsächlich Rücksicht nehmen, indem Sie die pensionsrechtlichen Nachteile durch die neue Regelung über die Gesamtdienstzeit ändern.

Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition! Sie haben nichts von all dem getan. Frau Vizekanzlerin! Seit Februar liegen konkrete Verbesserungsvorschläge von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst bei Ihnen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Fünfjahresfrist bei einer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit von 40 Jahren, die Ausdehnung dieser Regelung auf jüngere Geburtsjahrgänge und weitere Vorschläge zu einer verbesserten Abschlagsregelung. Auch diese Anregungen blieben von Ihnen unberücksichtigt.

Frau Vizekanzlerin, ich muss sagen: Sie und Ihre Fraktion und Ihr Koalitionspartner sind nicht lernfähig. Egal, ob Sie rasch oder langsam handeln, wie im Falle des Kindergeldes, wo Sie sich nicht einigen konnten und sich gegenseitig einiges an den Kopf warfen, ob Sie eine Gesetzesinitiative das erste Mal präsentieren oder, wie es immer wieder vorkommt, zum wiederholten Mal präsentieren müssen, so wie jetzt, oder ob Sie Gesetze wieder reparieren müssen – immer ist festzustellen, dass Sie außer Stande sind, aus Gesprächen, Debatten, Begutachtungen und Expertenhearings wenigstens so viel zu lernen, dass von der österreichischen Bevölkerung der ärgste Schaden abgewendet werden kann. Das haben Sie mit der fast unveränderten Neuauflage des Pensionsreformgesetzes bewiesen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Petrovic. )

18.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

18.42

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu Beginn meines Redebeitrages bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Reindl, Dr. Feurstein und Kollegen zum Antrag 438/A betreffend das Pensionsreformgesetz 2001 in der Fassung des Ausschussberichtes 699 der Beilagen ein. Der Herr Präsident hat der Verteilung dieses Antrages zugestimmt, somit liegt dieser Antrag allen Abgeordneten in schriftlicher Form vor.


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