pfeiler –, und ein dritter wichtiger Grundpfeiler ist die Pensionsanpassung, die in Zukunft für Beamte und Nicht-Beamte in gleicher Weise zu erfolgen hat. Auch dieser Grundsatz hat sich bewährt, ebenso wie verschiedene andere Maßnahmen, die wir damals beschlossen haben. Es ist ein rundes Paket. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)
Frau Abgeordnete Petrovic, ich kann nicht glauben, dass Sie einem Reformpaket wirklich irgendwann einmal zustimmen, mag es noch so abgerundet sein, wie dieses hier es ja bereits ist. Ich kann mir das nicht vorstellen. Ich habe Ihre Worte gerne vernommen, aber glauben kann ich diesen Worten einfach nicht.
In zwei Punkten haben wir allerdings feststellen müssen, dass Änderungen notwendig sind; sie sind zum Teil bereits erläutert worden.
Der erste Punkt ist die Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderungen wegen Krankheit oder auf Grund eines Unfalles. Meine Damen und Herren! Ich meine, dass wir diesbezüglich eine sehr vernünftige Lösung gefunden haben, nämlich eine Lösung, die Vertragsbedienstete und Beamte in etwa – nicht genau, aber in etwa – gleichstellt. Das heißt also, die ersten sechs Monate volle Weiterzahlung, und in der Folge dann eine Reduzierung um 20 Prozent. Das bedeutet eine in etwa gleiche Regelung für Beamte und Nicht-Beamte. Das haben wir bereits im Ausschuss beschlossen.
Der zweite Punkt, den wir jetzt mit einem Abänderungsantrag in zweiter Lesung zur Beschlussfassung bringen, ist ein ganz wichtiger Punkt, und ich möchte ihn ganz kurz erläutern: Es geht darum, dass für Personen, die ihren Antrag auf eine Ruhestandsversetzung bereits vor dem 1. Oktober 2000 eingebracht haben, und auch für Personen, die amtswegig in den Ruhestand versetzt werden und bei denen das Verfahren schon vor dem 1. Oktober 2000 eingeleitet worden ist, das alte Pensionsrecht, das bis zum 30. September 2000 gegolten hat, weiterhin zur Anwendung kommt.
Diese Personen konnten zum größten Teil nicht damit rechnen, dass hier neue Vorschriften kommen, insbesondere im Bereich der Abschläge. Ich meine, diese Regelung ist vernünftig und gut. Ich habe schon von verschiedenen Oppositionspolitikern gehört, dass sie dem eigentlich gerne zustimmen würden. Ich würde mir wünschen, dass Sie auch den zweiten Schritt setzen und dieser Abänderung zustimmen.
Abschließend, meine Damen und Herren: Nach neun Monaten kann man sagen, die Pensionsreform war in ihren Grundzügen richtig. Sie trägt dazu bei, dass die Finanzierung unserer Pensionen weit in die Zukunft gesichert ist, dass auch eine gewisse Gleichheit zwischen den einzelnen Pensionistengruppen entsteht. Wir meinen, dass wir diesem Gesetz vollinhaltlich zustimmen können, nachdem es die Bewährungsprobe bestanden hat. In diesem Sinne würde ich auch bitten, dem Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.04
Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Als Nächste spricht Frau Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. – Bitte.19.04
Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer:
Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht bei dieser Pensionsreform, die heute hier diskutiert wird, um nichts anderes als um die Sicherung des Pensionssystems und damit auch die Garantie des Generationenvertrages, und zwar für jene, die sich heute schon im Ruhestand befinden, genauso wie für die, die heute im Erwerbsleben stehen und selbstverständlich auch ein Anrecht auf eine Altersversorgung haben, die auch gesichert ist.Eines der Mittel zur Gewährleistung dieser langfristigen Sicherung des Pensionssystems ist die in diesem Gesetz enthaltene moderate und stufenweise Anhebung des Frühpensionsalters um 18 Monate. Frau Kollegin Mertel! Ich habe schon mehrmals die Frage gestellt – und bezeichnenderweise von Ihnen nie eine Antwort darauf erhalten –, warum Sie hier die Anhebung um