Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 38

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Es ist auch Übereinstimmung darüber erzielt worden, dass von der geschäftsordnungsmäßigen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, während der Direktübertragung im Fernsehen allfällige Verlangen auf tatsächliche Berichtigungen an das Ende der Debatte zu verschieben.

Über den ersten Teil dieser Mitteilung, nämlich über die Tagesblockzeit von 9 "Wiener Stunden" und deren Aufteilung, hat das Hohe Haus zu beschließen.

Ich frage daher: Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Das ist einstimmig beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 505/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet und das Wehrgesetz 1990 geändert werden (809 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Juni 1989 über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik und das Kriegsmaterialgesetz geändert werden (810 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (565 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages von Nizza (807 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (622 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (808 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Die Redezeit, die vereinbart wurde, beträgt 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.19

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte beginnt letztendlich unser Ratifikationsverfahren über den Vertrag von Nizza. Der wesentlichste Teil des Vertrages sind die institutionellen Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union. Und wenn der wichtigste Grund für die Erweiterung darin liegt, dass wir die Zone von Frieden und Stabilität in Europa erweitern wollen, dann gibt es seit dem 11. September eine Reihe zusätzlicher Gründe, die uns dazu veranlassen sollten, ohne zeitliche Verzögerung und mit großem Engagement die Erweiterung der Europäischen Union in Angriff zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)


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