Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 67

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

privatwirtschaftlichen Ansatz. Wieso soll nicht der Eigentümer einer Anlage Eigentümer bleiben, auch wenn er sie stilllegt?

Frau Kollegin Lichtenberger, es ist völlig unrichtig, wenn Sie sagen, dass das zu Lasten der Nebenbahnen geht. Die Nebenbahnen werden schon jetzt durch die ÖBB betrieben. Das heißt, es kann eine Folge der Einstellung nicht die sein, dass das ins Eigentum des Bundes übergeht, wenn sie ohnehin schon im Eigentum des Bundes stehen. Also ein Zuckerl dafür, dass Nebenbahnen eingestellt werden, kann man in diesem Gesetz beim besten Willen nicht erkennen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

12.02

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Mitglieder der österreichischen Bundesregierung! Hohes Haus! Es gab 1994 einen schon weitgehend ausverhandelten Entwurf einer echten Bundesstaatsreform, der damals den vorgezogenen Neuwahlen zum Opfer fiel. Leider, muss ich sagen, denn in die damaligen Verhandlungen – sie fanden zu einer Zeit statt, als die Regierung keine Zweidrittelmehrheit hatte – waren die freiheitliche Opposition und auch die Grünen eingebunden, und es hat so etwas wie einen Konsens auch in Richtung einer echten Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben. Und ich hätte es schön gefunden, wenn wir bei diesem Punkt, der damals ein sehr hohes Maß an Konsens möglich gemacht hätte, wieder angeknüpft hätten, statt diesen blau-schwarzen Alleingang zu wagen. (Beifall bei den Grünen.)

Mit uns haben Sie in diesen Verhandlungen keinen Konsens gesucht. Nichtsdestotrotz haben wir das Ergebnis sehr ernsthaft geprüft und in vielen Punkten leider als unzulänglich einstufen müssen.

Es sind die Gesetze, die heute novelliert werden, von etlichen Rednerinnen und Rednern der Regierungsparteien mit einem Gebäude verglichen worden. Klubobmann Khol hat das getan, Abgeordneter Krüger hat das getan. Von Säulen war die Rede, von einem Hochhaus, das da errichtet wird. Und es liegt ja auch nahe, bei einem großen Gesetzesvorhaben diesen Vergleich zu strapazieren. Nur, Herr Klubobmann Khol, wenn Sie den Bau eines Gebäudes mit mehreren Säulen beabsichtigen, aber nur eine Säule errichten, dann erreichen Sie damit nur eines, nämlich eine totale Schieflage. Auf einer Säule allein entsteht kein Gebäude, und insofern ist das Ganze hier Flickwerk. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundeskanzler! Eine vom Effizienzgedanken getragene Reform der Verwaltung ohne Bundesstaatsreform kann nur auf Kosten des Rechtsschutzniveaus gehen. Und genau das ist passiert. Wenn Herr Abgeordneter Krüger gesagt hat, es würden Doppelzuständigkeiten beseitigt, dann frage ich: Wo denn, bitte? Na wo denn, bitte? Welche materielle Norm, die eine echte Doppelzuständigkeit beinhaltet, meinen Sie?

Wir haben immer wieder so wie der amtierende Innenminister auf das AusländerInnenbeschäftigungsrecht und das Aufenthaltsrecht hingewiesen, aber das ist ja nicht gehört worden. Jetzt sagen Sie mir, wo eine einzige echte materielle Doppelzuständigkeit beseitigt wird. Ich kann das nicht erkennen. Und es wird wohl nicht im Belieben irgendeines öffentlich Bediensteten – sei das jetzt bei einer unmittelbaren Bundesstelle oder bei einer BH – liegen, dass der einfach sagen kann, bitte dieses oder jenes Gesetz wende ich aber jetzt nicht mehr an.

Also wenn Sie keine materiellen Doppelzuständigkeiten beseitigen, dann können Sie, wenn Sie nach wie vor diese 20 Milliarden, die Sie da anpeilen, einsparen wollen, das nur tun, indem Sie die Qualität des Rechtsschutzes zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger schmälern. Und genau das passiert. (Beifall bei den Grünen.)

Bei den materiellen Gesetzen, die abgeschafft werden, etwa das Rattengesetz und das Bazillenausscheidergesetz, würde ich behaupten, das waren nicht die ganz großen Positionen, die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite