Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 246

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23.11

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es war ganz wesentlich, ein Gesetz, das im Jahre 1997 beschlossen wurde, zu adaptieren. Es ist notwendig, dass wir hier eine klare Gesetzesform finden. Der Herr Bundesminister für Inneres hat das im Innenausschuss sehr deutlich dargestellt, und ich meine, dass wir ihm auch in dieser Frage vertrauen können.

Herr Bundesminister Strasser hat sehr deutlich dargestellt, welche Probleme es damit gibt. Ich glaube, alle vom Verfassungsgerichtshof aufgezeigten Unklarheiten, die es gegeben hat, sind jetzt auch in Bezug auf den Carrier beseitigt. Es gibt jetzt relativ klare Bestimmungen, und ich glaube, dass es für uns auch in Zukunft notwendig sein wird, im Zusammenhang mit dieser Thematik weiterhin für die Sicherheit Österreichs zu sorgen und die Zusagen, die wir in diesem Bereich – auch vom Herrn Bundesminister – bekommen haben, zur Kenntnis zu nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erwarte mir, dass wir die Sicherheit des Staates Österreich im Interesse unserer Bürger für die Zukunft weiterhin gewährleisten, und daher wird es notwendig sein, dem vorgelegten Gesetzestext die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.12

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum sich der Nationalrat heute mit einer Novelle des Fremdengesetzes zu beschäftigen hat, ist sehr einfach zu erklären: Weil wir nachlässig bei der Formulierung von Gesetzesbestimmungen waren und wiederum, trotz der Mahnungen der Opposition – in diesem Fall der Grünen, denn die SPÖ war damals nicht in Opposition und hat ja dieses Gesetz beschlossen –, verfassungswidrige Bestimmungen aufgenommen haben. Und tatsächlich hat der Verfassungsgerichtshof diese jetzt aufgehoben.

Die Gefahr, dass man jetzt in gewisser Hinsicht das Kind mit dem Bade ausschüttet und wieder eine Bestimmung beschließt, die möglicherweise vor dem Höchstgericht nicht halten wird, ist evident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne Sie jetzt mit tief schürfenden juristischen Details zu behelligen, erlaube ich mir, den Abänderungsantrag, den die grüne Fraktion dazu formuliert hat, vorzutragen und ihn auch zu erläutern.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde betreffend den Antrag 532/A der Beilagen, mit dem das Fremdengesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (880 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Z 3: In § 53 Abs. 3 soll anstelle des letzten Satzes eingefügt werden:

"Bevor der Beförderungsunternehmer dem Fremden Zutritt zum Beförderungsmittel verschafft, muss dem Beförderungsunternehmer die sachliche Richtigkeit des Reisedokuments auf Grund des Augenscheins und der Angaben des Fremden glaubhaft erscheinen. Die Normen der Genfer Flüchtlingskonvention sind anzuwenden."

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Soweit unser Abänderungsantrag.


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