Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 170

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zentralen Umweltgesetze, das Abfallwirtschaftsgesetz, diskutieren – und andererseits auf dem Anreizbereich.

Auch im Förderungsbereich, dem Anreizbereich, ist das Umweltförderungsgesetz mit etwa 494 Millionen € im Jahre 2001 das materiell wirksame Umweltgesetz im Bereich Siedlungswasserwirtschaft, Altlasten und betrieblicher Umweltschutz.

Wir werden und müssen dieses Instrument ausbauen. Dazu dient auch dieses Gesetz. Wir können jetzt klimarelevante Maßnahmen im Ausland fördern. Ich unterstreiche auch, dass nach wie vor trotzdem die Maßnahmen prioritär im Inland gesetzt werden müssen, dass aber im Sinne der Öko-Effizienz selbstverständlich auch diese Maßnahmen in den Nachbarstaaten und in anderen Staaten genutzt werden müssen.

Wir haben das Beihilfenrecht angepasst, und ich möchte mich ausdrücklich bei der Kommission bedanken, die uns mit ihrem Know-how massiv unterstützt hat. Auch die Verwaltungsvereinfachung in diesem Gesetz – etwa der One-Stop-Shop ist auch hier verwirklicht – soll zu einer noch größeren Effizienz der eingesetzten Mittel führen.

Zur angesprochene Kyoto-Frage: Frau Abgeordnete, wir werden demnächst im Ausschuss die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls diskutieren. Wir werden am kommenden Montag im EU-Umweltministerrat ebenfalls den Stand der Ratifizierung in der Union überprüfen beziehungsweise auch Europaspielregeln, etwa für Emission Trading, diskutieren. Das brauchen wir auf europäischer Ebene. Die Länder sind im Finale der Umwidmung der Wohnbaufördermittel hin zur Althaussanierung und sonstigen gebäuderelevanten Sanierungsmaßnahmen. Sie wissen – das habe ich auch im Ausschuss gesagt –, dass selbstverständlich die Budgetverhandlungen für das Jahr 2003 auch hinsichtlich der Umsetzung des Kyoto-Protokolls und der österreichischen Reduktionsverpflichtung wichtig sein werden.

Das Umweltförderungsgesetz ist jedenfalls eine solide Grundlage für eine weiterhin erfolgreiche Umweltpolitik. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

18.11

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Umweltförderungsgesetz enthält neben sprachlichen auch inhaltliche Anpassungen an die europäische Rechtslage. So wird die Umweltförderung im Ausland künftig nicht nur in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien möglich sein, sondern durch bilaterale Abkommen auch in anderen Ländern. Ziel dieser Förderung ist es, Klimaschutzziele umzusetzen, klimarelevante Gase dort zu reduzieren, wo die Förderung eingesetzt wird, natürlich auch mit dem Ziel, die österreichische Umwelt zu entlasten. Die förderbaren Länder werden durch Verordnung durch den Landwirtschaftsminister festgelegt, und das wird, so hoffen wir, auch sehr rasch geschehen.

Die Vorlage regelt nicht nur die Förderung im Ausland, sondern auch im Inland, und Ziele für das Inland sind vor allem Effekte, die die gemeinschaftlichen Verpflichtungen erheblich übersteigen, zum Beispiel Vorzieheffekte. Ziel ist auch eine maximale Emissionsreduktion wie auch die Verwirklichung des Grundsatzes: vermeiden vor verwerten vor entsorgen.

Trotz geänderten Aufgabenprofils sollen auch künftig die Kontinuität und das Niveau der Abwicklung gewährleistet werden. Daher führt die Novelle den Begriff der Abwicklungsstelle ein, womit Handlungsspielraum für allfällige Anpassungen in der Organisation der Förderabwicklung geschaffen wird. Die Abwicklungsstelle wird wie die Förderländer vom Landwirtschaftsminister per Verordnung festgelegt und mit dieser ein Vertrag über die inhaltliche Ausgestaltung der Abwicklung abgeschlossen werden. Auch da hoffen wir, dass diese Verordnung rasch erarbeitet und verabschiedet wird. – So weit der rechtlich-organisatorische Rahmen der Umweltförderung.


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