Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 207

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

20.40

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Kollegin, Frau Abgeordnete Silhavy, hat in ihrer Rede festgehalten, dass wir der vorliegenden Regierungsvorlage betreffend das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz unsere Zustimmung geben, aber auch feststellen, dass dieses Gesetz sehr viele Lücken aufweist. Einige meiner Vorredner haben auf diese Lücken hingewiesen, und ich möchte ebenfalls die Gelegenheit wahrnehmen, auf diese Lücken hinzuweisen.

Sehr kritisch muss vermerkt werden, dass zum Beispiel die EU-Richtlinie wesentlich schärfere Bestimmungen beinhaltet. Ich darf auch vermerken, dass eine Vereinbarung auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit Verhandlungen zwischen der UNICE und dem Europäischen Gewerkschaftsbund ebenfalls viel bessere Bestimmungen enthält. Ich darf Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, um welche Bestimmungen es sich dabei handelt.

In dieser Gesetzesvorlage gibt es zwei verschiedene Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnengruppen. So sind zum Beispiel Vertragsbedienstete und Hausgehilfinnen ausgeschlossen. Ich kann nicht verstehen, dass die Regierung ganz einfach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse schaffen möchte. Das kann wohl nicht im Sinne Ihrer Bestrebungen sein – oder etwa doch? (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben daher einen Entschließungsantrag eingebracht, weil es ganz besonders wichtig ist, alle Dienstverhältnisse – ich betone noch einmal: alle Dienstverhältnisse! – einzubeziehen.

Zu einem zweiten sehr wichtigen Punkt – darin geht es um die Qualität der Information – ist von uns ebenfalls ein Abänderungsantrag eingebracht worden. Ich weiß nicht, sehr geehrte Damen und Herren, ob Sie Erfahrung mit Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben, die in einem Betrieb beschäftigt sind, der veräußert werden soll: wie es dort den Kollegen und Kolleginnen geht und mit welchen Ängsten sie zu kämpfen haben. Sie haben Angst um ihren Arbeitsplatz, und diese Angst um den Arbeitsplatz ist auch nicht ganz unbegründet, wenn man sich die steigende Arbeitslosigkeit, die es "dank" dieser Bundesregierung gibt, anschaut. Diese Angst ist sehr wohl begründet!

Dort, wo es Betriebsräte gibt, arbeiten diese hervorragend, aber in allen anderen Bereichen ist es notwendig, dass der Veräußerer und auch derjenige, der den Betrieb übernimmt und kauft, entsprechende Informationen an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weitergeben. Das ist ein Recht, das die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben. Da geht es um ihre Existenz, da geht es um ihren Arbeitsplatz, und da haben sie sehr wohl ein Recht darauf!

Auch in dieser Hinsicht ist es notwendig, eine Nachjustierung und Verbesserung dieser Regierungsvorlage vorzunehmen. Ich fordere Sie daher auf, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieses Landes und zum Wohle der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieses Landes unseren Abänderungen zuzustimmen. Es sind Grundrechte, die unsere Menschen dort haben, es geht um ihre Arbeitsplätze. Unterstützen Sie daher unsere Abänderungsanträge! (Beifall bei der SPÖ.)

20.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

20.43

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haller, ich habe den Eindruck, dass wir beide in zwei verschiedenen Ausschüssen waren – zumindest, was die Wahrnehmung über den letzten Sozialausschuss betrifft. Es ist hier ganz einfach das wiederzugeben, was die Debatte im Sozialausschuss im Zusammenhang mit dem Opferfürsorgegesetz war. (Abg. Haller: Ich war sieben Stunden im Ausschuss!)


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