Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 65

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der Kranken besteht. Und diese Versorgung der Kranken ist per Gesetz den Ländern zugeschrieben, nicht der Ressortministerin. Das heißt, hier werden Gelder teilweise zweckentfremdet verwendet zugunsten unseres geliebten Föderalismus.

Seit 1956 gibt es eine Regelung, dass 18 Prozent der gesamten Kosten der Universitätskliniken von der Republik als so genannter klinischer Mehraufwand refundiert werden, festgemacht an Leistungen für Forschung und Lehre an diesen Kliniken. Seit 1956 gibt es keine Verordnung, keinen Erlass, wie das zu berechnen ist und wie solche Zahlungsmodalitäten restriktionsfrei mit dem Träger zu vereinbaren wären. Es gibt keinen Zusammenarbeitsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Trägerschaften, die die Krankenversorgung zu garantieren haben. Und nun meint man, wenn die medizinische Universität existiert, würde die das machen, was wir 30 Jahre lang nicht zustande gebracht haben.

Ich sage Ihnen noch etwas: Träger und Länder haben – das ist legitim und logisch – natürlich ein Interesse daran, primär die Krankenversorgung in den Griff zu bekommen und nur sekundär ein gutes Studium anzubieten, nur sekundär zu schauen, dass man international in der Forschung an der Spitze ist, denn das ist ja auch nicht die Aufgabe der Länder.

Wenn man uns jetzt diesem Kräfteparallelogramm aussetzt, schaut die Verteilung der Waffen – wenn ich diesen unguten militanten Ausdruck gebrauchen darf, der aber hier angebracht ist – nicht günstig für die Republik und nicht günstig für die medizinischen Universitäten aus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und zuallerletzt: Wenn all diese Stimmen nichts bringen und man sagt, wir statuieren ein Exempel, ohne diese Folgen zu kennen, dann ersuche ich Sie jetzt wirklich mit Nachdruck – ich bitte Sie sogar darum und geniere mich gar nicht dafür –, diesen Diskussionsprozess neu aufzunehmen, bevor etwas passiert, was schwer korrigierbar ist.

Noch etwas: Wenn einzelne Personen wünschen, die Medizin von der Universität loszulösen, so nenne ich dafür einen Grund, der nicht sehr hehr und auch nicht sehr heilig ist. An den medizinischen Universitätskliniken und auch an einzelnen theoretischen Instituten wird eine hübsche Summe Geld vereinnahmt, und zwar eine sehr große Summe, unter dem Titel "Forschung im Auftrag Dritter" oder "Diagnostik im Auftrag Dritter" oder "Behandlung von Privatpatienten". Das sind über Jahre Milliarden.

Einige verdienen daran sehr gut, sodass ich Ihnen die Zahlen, um unsere Reputation nicht weiter zu schädigen, gar nicht nennen möchte. Diese haben aber das größte Interesse daran, nicht von einem Rektor der Uni kontrolliert zu werden, nicht mit Theologie, Philosophie, Soziologie und Psychologie in Berührung zu kommen, weil man sich in diese Karten nur sehr ungern schauen lässt.

Sie haben, auch auf meine Anregung – ich bin Ihnen dankbar –, einen Brief an alle Rektoren und Dekane geschrieben, in dem Sie ausführten, wie viel von diesen Einnahmen abzuführen sei. Die Einnahmen sind, so meine ich, auf diesen warnenden Brief hin in Innsbruck um 0,8 Prozent gestiegen. Also Sie sehen, wie viel Gelder man da für gute Zwecke freimachen könnte, wenn man die Medizin so unterstützt, dass sie nicht einem Diktat, sondern einer sinnvollen Kontrolle und Kooperation mit der Gesamtuniversität unterliegt. Ich bitte Sie nochmals, diese Diskussion wieder aufzugreifen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesminister Gehrer. – Bitte.

12.12

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich muss drei Aussagen des Herrn Kollegen Niederwieser zurückweisen (Abg. Mag. Schweitzer: Nur?), erstens die Aussage hinsichtlich Gesprächsverweigerung. So viele Gespräche, wie im Hinblick auf dieses Universitätsgesetz geführt wurden und werden, sind


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