Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 68

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Meine Damen und Herren! Ich glaube, man kann dieser Verfassung mit gutem Gewis­sen zustimmen. Es ist eine Verfassung im Europa der Regionen. Leben müssen wir dieses Europa der Regionen natürlich selbst. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Rednerinnen und Redner der nächsten Runde haben jeweils 5 Minuten Redezeit.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte.

 


11.59.20

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir seitens der Volkspartei freuen uns wirk­lich, dass wir in wenigen Stunden diese Verfassung ratifizieren werden, denn bei dieser Verfassung wird es fünf Gewinner geben:

Der erste Gewinner – und das ist das Wichtigste – sind die Bürger: die 450 Millionen Bürger und Bürgerinnen der jetzigen Europäischen Union der 25. Sie sind die Haupt­gewinner dieser neuen Verfassung, denn – es ist schon angesprochen worden –: Was in der Charta der Grundrechte gelungen ist und jetzt mit der Beschlussfassung auch rechtlich abgesichert wird, ist natürlich ein großer Fortschritt bei sozialen Grundrech­ten, bei Bürgerrechten und Freiheitsrechten.

„Wie es mit Europa weitergehen wird, wissen wir nicht. Die Charta der Grundrechte kann ein erster Schritt sein, dass Europa wieder bewusst seine Seele sucht.“ – Das schrieb der jetzige Papst Benedikt XVI. im Jänner dieses Jahres, noch als Kardinal Josef Ratzinger, in seinem Buch „Werte in Zeiten des Umbruchs“.

Es ist für uns als Christdemokraten eine ganze entscheidende Frage, dass neben der Wirtschaft die Frage der Werte in den Mittelpunkt gerückt wird. Mit der vorliegenden Fassung ist es gelungen, diesen europäischen Grundwerten auch eine entsprechende Geltung zu geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Lunacek: Was hat Ratzinger damit zu tun?)

Der zweite Gewinner sind die Parlamente. Insbesondere unserer Vertreter im Euro­päischen Parlament, aber auch wir als Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat haben durch diese Verfassung in Hinkunft natürlich mehr Möglichkeiten und sind stär­ker in den Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union miteinbezogen.

Der dritte Gewinner – auch das kommt Österreich entgegen, und zwar auf Grund unse­res föderalistischen Prinzips – sind unsere Gebietskörperschaften und die Regionen, weil sie durch das Subsidiaritätsprinzip stärker eingebunden werden und die Euro­päische Union somit wieder ein Stück näher zum Bürger rückt. Es ist ja heute von vielen Rednern richtigerweise angesprochen worden, dass es Aufgabe von uns allen ist, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die Europäische Union beim Bürger unmittel­barer spürbar wird.

Und das werden unsere Europaparlamentarier allein ganz sicher nicht bewältigen können, denn bedenken wir nur Folgendes: Es gibt österreichweit 18 EU-Abgeordnete, aber selbst im kleinsten Bundesland in Österreich – ob Burgenland oder Vorarlberg – gibt es 36 Landtagsabgeordnete; wir hier im Nationalrat sind 183. Wir müssen also die europäische Aufgabe auch als Aufgabe von uns Abgeordneten annehmen und auch etwas dafür tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Vierter Gewinner sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weil in dieser Verfassung klare Spielregeln aufgestellt werden und die Kompetenzverteilung zwi­schen der EU und den Mitgliedstaaten klar geregelt ist.

 


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