Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 73

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Wer hiezu die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Gesetzentwurf ist somit auch in dritten Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflicht zur Information der von der Möglichkeit der Neuberechnung des Wochengeldes im Zuge der Beschlussfassung über das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 betroffenen Personengruppe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

12.19.372. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 595/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (998 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.20.09

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte dieser Vier-Parteien-Einigung einige grundsätzliche Worte voranstellen, indem ich die Haltung der ÖVP darstelle. Für uns waren und sind die Aussagen der beiden Bundesräte Gudenus und Kampl von Anfang an und auch jetzt immer noch unfassbar und unakzeptabel. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erwarten auch, dass jeder Mandatar sowohl im Bundesrat als auch im Nationalrat persönliche Verantwortung hat, und diese persönliche Verantwortung auch wahrnimmt. Das gilt ausdrücklich für den Nationalrat und für den Bundesrat und ist in keiner Weise einzuschränken. Daher haben wir die politische Forderung aufgestellt und bleiben auch dabei, dass die beiden Mandatare zurücktreten sollen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Von einem Rücktritt sind wir auch sehr lange ausgegangen. Dass dies nun nicht der Fall ist, liegt an den beiden Mandataren, und wir nehmen das zur Kenntnis. Wir können das nicht ändern, weil wir davon überzeugt sind, dass es Grundlagen und Grundhaltun­gen in der österreichischen Demokratie gibt – den Rechtsstaat und die demokratischen Spielregeln –, die unantastbar sind. Eine der ganz wesentlichen demokratischen Spiel­regeln ist der Grundsatz des freien Mandats. Da gibt es keine Gesetzgebung mit Augenzwinkern, da gibt es kein Primat der Partei, da gibt es keine Abschwächung. Dies ist sowohl für die Bundesräte als auch für die Abgeordneten zum Nationalrat zu garantieren! Dafür stehen wir und werden wir immer stehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


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