Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 152

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

rigen gesetzlichen Maßnahmen. Dazu kommen Anpassungen beim Bienenseuchen­gesetz. Das ist eine wichtige Zielsetzung, um unsere Bienenvölker gesund zu halten.

Der Einsatz von Hormonen und schilddrüsenhemmenden Stoffen wird nicht mehr im Lebensmittelgesetz, sondern im Tierarzneimittelgesetz verankert.

Das Abkommen mit China – und ich darf meinem Vorredner doch sagen, dass wir das nicht so wie Sie sehen – regelt die Anforderungen an die Tiergesundheit beim Export und Import lebender Tiere sowie von von diesen Tieren stammenden Produkten zum Schutz der Landwirtschaft, der Tierhaltung und des Fischereiwesens sowie der menschlichen Gesundheit.

Zum Vorwurf, die Lagerung von Arzneimitteln auf Bauernhöfen werde ungenügend kontrolliert und ermögliche Missstände: Dieser Vorwurf ist wirklich ganz entschieden zurückzuweisen, da gerade die Bauern strengen Kontrollen unterliegen, und das ist gut so, und dazu stehen sie! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist dies insgesamt ein wichtiger und gelungener Entwurf im Interesse der Natur und der Gesundheit. Ich richte ein Dankeschön an alle, die auf den verschiedenen Ebenen konstruktiv dazu beigetragen haben, dass dieser Gesetz­entwurf möglich ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.14.55

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den von Ihnen abgelehnten Antrag, der von uns, von Genossen Maier sowie Gradwohl, Spindelegger, Sima und Scharer, eingebracht wurde. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Er wurde von meinem Genossen Maier eingebracht. Das darf ich wohl sagen, oder?

Der Antrag betraf das Interpellationsrecht für Bundesrat und Nationalrat sowie die Vor­lage eines jährlichen Berichtes durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit. Gründe, dass wir diesen Antrag eingebracht haben, liegen schon in dem im März beschlossenen Gesetz zur Lebensmittelsicherheit, das massive Mängel aufweist. Das haben wir damals kritisiert. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Zweitens geht auch aus Untersuchungen und Befragungen der Bevölkerung, Herr Kollege Amon, hervor, dass die Leute keine Lebensmittelskandale wollen. Es braucht aber genügend Personal, um zu untersuchen und zu kontrollieren, damit Skandale eben nicht passieren können. Und das sehen wir nicht gewährleistet, wenn wir hin­sichtlich der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit kein Interpellationsrecht und kein Fragerecht haben. Dass der Rechnungshof weiterhin Kontrolle ausübt, ist klar. Wir Abgeordnete bekommen dieses Fragerecht aber nicht mehr, und bestimmte Fragen müssen von der Frau Gesundheitsministerin einfach nicht mehr beantwortet werden, weil das nicht mehr unter das Interpellationsrecht fällt.

Ein Beispiel dafür: Es gab 1 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Zusammen­legung im Jahr 2002. Dadurch, dass wir nicht mehr fragen können, wissen wir nicht, wie hoch derzeit der Personalstand ist. Wir wissen nicht, ob es zu viel – was sicherlich nicht der Fall ist – oder zu wenig Personal gibt. Letzteres nehmen wir an. Jedenfalls wissen wir aber nicht, ob es genug Personal gibt, um diese Gutachten zu erstellen, damit Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist. Und wir können auch über nichts diskutieren, weil keine Berichte vorgelegt werden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite