Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 272

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

des und dessen nachhaltige Bewirtschaftung europaweit unterstützt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.17.46

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Als Letztrednerin zu diesem Agrarrechtsänderungsgesetz-Paket kann ich zu etwas sprechen, von dem eigentlich sehr viele etwas verstehen – zumindest viele, die sich zu den Genießern zählen: Es wird nämlich auch das Weingesetz 1999 verändert.

Die Weinwirtschaft in Österreich verzeichnet national und international große Erfolge, und wir können vor allem auch wirklich auf die Konsumentinnen und Konsumenten set­zen, die uns Winzern in Bezug auf Wein auch sehr vertrauen: Immerhin stammen im Bereich der heimischen Gastronomie 84 Prozent der Weine, die getrunken werden, von österreichischen Winzern. Im Bereich der Weine, die zu Hause getrunken werden, sind es 74 Prozent.

Auch beim Weinexport sind positive Entwicklungen zu verzeichnen. Trotzdem wissen wir, dass es für die klein strukturierte österreichische Weinwirtschaft sehr schwierig ist, sich am Weltmarkt des Weines dauerhaft zu bewähren. Die Winzer setzen erfolgreich auf höchste Qualität und vor allem auf regionaltypische Geschmacksprofile. Das ist dadurch begründet, dass es 19 Weinbaugebiete gibt.

Mit dieser Gesetzesnovelle werden auch zwei Weinbaugebiete verändert: Es kommt dazu, dass die Gemeinde Sitzenberg-Reidling vom Weinbaugebiet Donauland in das Weinbaugebiet Traisental wechselt. – Das ist auch in der touristischen Struktur be­gründet und auch auf Grund der geographischen, geologischen und klimatischen Be­dingungen durchaus sinnvoll.

Auch im Bereich des DAC-Weines gibt es eine Veränderung: Es wird mittels dieses Gesetzes auch eine notwendige Einführung korrespondierender Strafbestimmungen zu den bestehenden DAC-Weinverordnungen festgehalten und damit auch eine langfris­tige Qualitätssicherung in diesem Bereich vorgenommen.

Die österreichischen Winzer werden auch weiterhin die Qualität des österreichischen Weines forcieren und vor allem auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dement­sprechend mittragen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr noch Herr Abgeord­neter Dr. Pirklhuber. 2 Minuten Restredezeit. Restredezeit der Fraktion: 14 Minuten. – Bitte.

 


22.20.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei kurze Anmerkungen noch:

Zur Pflanzenernährung: Herr Kollege Schultes, es ist so, dass der Stickstoff im Boden den Pflanzen vorwiegend aus dem Humus zur Verfügung gestellt wird und dass es dar­um geht, den Boden entsprechend zu verbessern und den Humus zu mehren. – Das ist eine alte pflanzenbauwissenschaftliche „No na net“-Weisheit.

Bei Stickstoffdüngern besteht eben die große Gefahr, dass sie einfach in die Luft oder ins Wasser – in diese beiden Bereiche können Stickstoffdünger ausgetragen werden – verschwinden. Das sollte festgehalten werden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite