Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 40

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selbst­verständlich menschenrechts- und verfassungskonform, und es trifft die richtige Balance, weil es eine richtige Entscheidung ist in einem, ja, Frau Stoisits, Span­nungsfeld. Wir haben diese Balance richtig getroffen – im Interesse der Sicherheit des Landes auf der einen Seite und aus den selbstverständlich gegebenen menschen­rechtlichen Verpflichtungen auf der anderen Seite heraus. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was sind die Schwerpunkte? – Ich erwähne nur einige, weil sie mir so wichtig sind.

Mit dem neuen Asylrecht ist etwa die Verfahrensbeschleunigung dadurch umgesetzt, dass wir die Asylwerber zur Mitwirkung verpflichten. Das war ein Teil des Problems der jetzigen Rechtslage, dass einfach niemand mitgemacht hat. Jetzt wird die Mitwirkung verpflichtend, und ein Verstoß wird durchaus auch mit gewissen Sanktions­mechanis­men versehen. Ich halte das für das Natürlichste der Welt: Wer an einem Verfahren teilnimmt, ein bestimmtes Ziel hat, soll letztendlich auch einen Beitrag leisten.

Oder: die Frage der schnelleren Entscheidung bei straffällig gewordenen Asylwerbern. Die Fristen sind ganz klar definiert, drei Monate in den Instanzen. Das ist richtig, weil ich einfach nicht einsehe, dass jemand durch Straftaten eine Situation missbraucht, was der Sicherheit des Landes schadet.

Auch die Gebietsbeschränkung für Asylwerber halte ich für richtig; ebenso die Verhin­derung des Untertauchens und die entsprechenden Maßnahmen dagegen.

Ich denke, dass auch bei der Traumatisierung eine ausgewogene Lösung gewählt worden ist. Selbstverständlich ist die Traumatisierung auch in Zukunft als Tatbestand im Gesetz verankert – sogar verbessert, das ist aus der Begutachtung eingebracht –, aber selbstverständlich soll eine Abschiebung auch im Bereich der Traumatisierung in Richtung Dublin möglich sein.

Ich halte auch die Möglichkeit der Verhängung der Schubhaft nach der Strafhaft für absolut richtig, weil ich ganz genau, wie Sie übrigens auch, weiß, dass in vielen Fällen einfach ein Asylantrag gestellt wurde, das Strafausmaß abgesessen worden ist und die Betreffenden dann untergetaucht sind, einfach in die Illegalität verschwunden sind.

Natürlich ist auch die Debatte um die Frage des Fremdenpolizeigesetzes eine notwen­dige, auch in Bezug auf die Frage Zwangsernährung/Heilbehandlung. Ich führe an dieser Stelle ganz klar die rechtliche Situation, die in der politischen Diskussion häufig nicht gesehen wird, aus:

Es gibt seit dem Jahr 1969 das Strafvollzugsgesetz, das selbstverständlich auch für den Vollzug der Schubhaft gilt, und im Fremdenpolizeigesetz ist eben die Heilbehand­lung umgesetzt, damit wir auch die Möglichkeit haben, die Sicherheit zu gewährleisten und die Verhältnismäßigkeit abzusichern. (Präsident Dr. Khol gibt das Glocken­zeichen.)

Ich möchte mich ausdrücklich bedanken bei Ministerin Prokop, bei Ministerin Miklautsch und bei den Verhandlungspartnern, auch bei den Sozialdemokraten: Wir haben mit diesem Paket ein großes Stück Arbeit geleistet – eine große politische Leistung und ein Sicherheitsgewinn für Österreich! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darabos. 15 Minuten Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


10.37.08

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ein


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