Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 164

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hätten, dass sie genannt werden, dass dieser Begriff verwendet und nicht nur halt so irgendwie darüber gesprochen wird.

Dass endlich die homosexuellen und so genannten asozialen Opfer, Opfer auf Grund ihrer sexuellen Orientierung genannt werden, das ist wichtig, und zwar nicht nur für Einzelne, die das erlebt und überlebt haben und heute noch leben, sondern es ist auch politisch symbolisch wichtig: Denn gerade was die Geschichte gleichgeschlechtlich liebender Menschen betrifft, gibt es noch so wenig an historischer Aufarbeitung, und da haben noch sehr viele Leute in manchen Teilen der Welt – auch in Österreich – immer noch das Gefühl, dass es vor ihnen niemanden gegeben hätte.

Auch in diesem Sinne ist diese Anerkennung daher ganz notwendig – abgesehen von der Tatsache, dass Lesben und Schwule in der NS-Zeit massiv verfolgt, ins KZ gesperrt und umgebracht wurden, und das nur, weil sie Menschen gleichen Geschlechts geliebt haben beziehungsweise ihnen das oft nur vorgeworfen wurde –: als Chance und Möglichkeit, dass sich heutzutage Menschen weniger davor fürchten müssen, ihre sexuelle Orientierung auch öffentlich und offen zu leben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Um jetzt meine Zeit und die meiner Kollegen und Kolleginnen für die nachfolgenden Reden nicht überzustrapazieren, noch eine kurze Anmerkung zu den Trümmerfrauen: Es gibt drei Punkte, warum wir diesen Aspekt nicht unterschreiben können und hier nicht zustimmen werden.

Zum einen geht es Ihnen nicht um alle Frauen, die in der Zeit nach dem Krieg am Wiederaufbau gearbeitet haben, sondern es geht Ihnen nur um die Mütter. Das halte ich schon für sehr bedenklich, dass eine Frau in dieser Zeit ein Kind geboren haben muss. (Abg. Scheibner: Die besonders belastet war!) Eine Frau, die kein Kind haben wollte oder konnte und wahrscheinlich trotzdem mitgeholfen und mitgearbeitet hat (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber die haben schon Besonderes geleistet!), bekommt das nicht (Abg. Scheibner: Die besondere Belastung hatten sie!), sondern nur diejenigen, die ein Kind geboren haben. Dann hätten Sie es doch wenigstens das „Trümmer­müttergesetz“ genannt. Das wäre eine Möglichkeit gewesen (Abg. Scheibner: Hätten Sie dann zugestimmt?), dass die anderen Tausenden von Frauen, die keine Kinder hatten, keine wollten oder keine bekommen konnten, oder deren Männer vielleicht noch in Kriegsgefangenschaft waren oder wie auch immer, diese Anerkennungs­zahlung auch hätten bekommen können.

Die zwei weiteren Gründe unserer Ablehnung sind, dass Sie nicht jene ausgeschlos­sen haben, die gemäß Verbotsgesetz als Nationalsozialistinnen registriert waren, und dass nur Österreicherinnen anspruchsberechtigt sind. Also jene, die damals in Öster­reich gelebt und mitgearbeitet haben, dann vielleicht aus irgendeinem Grund aus­gewandert sind und jetzt die österreichische Staatsbürgerschaft nicht mehr haben, bekommen das nicht! Gerecht ist diese Vorstellung nicht.

Das ist mit ein Grund (Abg. Dr. Partik-Pablé: ... an den Haaren herbeigezogen!), warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Vielleicht nicht gerecht, aber Ihr Argument ist kleinlich!)

18.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mitter­müller zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.01.31

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! Mit dem heute zum Beschluss vorliegenden Gesetz der ein­maligen Zuwendung an Mütter für ihre Leistungen zum Wiederaufbau der Republik


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