Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 178

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Durch eine Überprüfung der Rechtslage in diesen Fällen wurde in erster Linie die in ihren rechtlichen Auswirkungen nicht mehr ausreichend beachtete Befreiungsamnestie berücksichtigt. Spezialbestimmungen über Militärdelikte bewirken in juristischer Hin­sicht die von den Betroffenen angestrebte Rehabilitierung. Somit gelten – ohne jede Einschränkung – alle Urteile der deutschen Militärgerichte per Gesetz als nicht erfolgt.

Diese Rechtsansicht des Bundesministeriums für Justiz wird jedoch insbesondere in der politischen Diskussion noch immer vereinzelt angezweifelt. Daher sieht sich der Nationalrat veranlasst, diesen Rechtsstandpunkt zu bekräftigen.

Mit diesem Akt des Gesetzgebers sollen insbesondere auch für nachgeborene Gene­rationen jede Rechtsunsicherheit beseitigt, die Bemühungen des historischen Gesetz­gebers um eine juristische Aufarbeitung dieser nationalsozialistischen Unrechtsakte und um eine entsprechende Rehabilitierung der Verurteilten wieder ins Bewusstsein gerückt und auch gewürdigt werden.

Weiters soll damit auch einem im Gedankenjahr 2005 besonders aktuellen Bedürfnis entsprochen und jenes politische und moralische Zeichen der vollständigen Rehabilitie­rung gesetzt werden.

Als besondere Geste der politischen und moralischen Rehabilitierung wird daher allen Opfern der nationalsozialistischen Unrechtsjustiz und der politischen Verfolgung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes sowie den Personen, die dem Ungeist des National­sozialismus widerstanden haben und im Rahmen ihrer Möglichkeit auf die verschie­denste Art und Weise entgegengetreten sind, ebenso Respekt bekundet wie jenen, die vom Nationalsozialismus und den Untaten des NS-Regimes aus ihrer Heimat vertrieben wurden und flüchten mussten.

Ich glaube, dass dieser Regierung damit ein großer Wurf gelungen ist, und ich bin froh darüber, dabei zu sein, für die Opfer dieses Gesetz mitbeschließen zu können, – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort kommt Frau Abgeordnete Höllerer. Wunschredezeit: 2 Minuten.  – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.50.37

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen Ministerinnen! Werte Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern: Mein voller Res­pekt gebührt allen Frauen, die in der Nachkriegszeit die Wiederaufbauarbeit unserer Republik Österreich geleistet haben. Aber wenn wir heute davon sprechen, dass Haushalt, Beruf und Kinderbetreuung eine Mehrfachbelastung für die Frauen sind, dann müssen Sie doch zugestehen, dass es für die Frauen, die damals unter schwie­rigsten Umständen an diesem Österreich gebaut haben, besonders belastend gewe­sen sein muss, auch noch für ihre Kinder zu sorgen. Darum gebührt auch meine besondere Hochachtung diesen Frauen, die in schwierigster Situationen für diese Arbeit ihr Leben eingesetzt haben – und das im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich bin sehr betroffen, wenn ich in einer Aussendung des Präsidenten des SPÖ-Pen­sionistenverbandes lese, dass diese Anerkennung, die hier gegeben wird, „unwürdig“ sei. Und wenn er auch davon spricht, dass die Frauen aus der Landwirtschaft nicht am Aufbau beteiligt gewesen sein sollen und ebenfalls in den Genuss dieser Leistung kommen, dann muss ich hier schon anmerken, dass ich aus dem Waldviertel komme, das in der russischen Besatzungszone gelegen ist und dass in dieser Zeit die Frauen im ländlichen Raum und die Frauen in der Landwirtschaft Unvorstellbares geleistet haben (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), dass sie sich und ihre Kinder auf


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