Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 184

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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird mit Mehrheit erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopfer­versor­gungsgesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1013 der Beilagen.

Hiezu hat Herr Abgeordneter Öllinger ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Wir kommen daher zunächst zur Abstimmung über Artikel I des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel II und Artikel III des Gesetz­ent­wur­fes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

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Bevor wir zu den Punkten 10 bis 14 der Tagesordnung kommen, darf ich die Damen und Herren Abgeordneten, weil wir jetzt alle hier sind, darauf aufmerksam machen, dass ich die morgige Sitzung um 9.15 Uhr, nicht um 9 Uhr, sondern um 9.15 Uhr eröffnen werde (Abg. Dr. Puswald: Warum?), da es davor ein Sonderjournal des ORF gibt und daher die Fernsehübertragung der Nationalratssitzung erst um 9.15 Uhr beginnt. Begänne ich um 9 Uhr, kämen die Abgeordneten der Opposition, welche die Debatte einleiten, in der TV-Übertragungszeit nicht zu Wort. Daher: Beginn um 9.15 Uhr! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

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19.11.2410. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (969 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investmentfonds­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz geändert werden (1033 d.B.)

 


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